Kleiderkampf im Klassenzimmer - Stuttgarter Schule ahndet "Offenherzigkeit"
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 4/024 R130022/101
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 4/024 Fernsehsendungen von SWR Fernsehen aus dem Jahre 2013
Fernsehsendungen von SWR Fernsehen aus dem Jahre 2013 >> Unterlagen
20. Juni 2013
Endlich Sommer! Die Sonne lacht, es ist heiß, endlich weg mit den dicken Klamotten. Jetzt gilt: möglichst wenig Stoff, viel nackte Haut. Das denken sich auch viele Schülerinnen und gehen in ultrakurzen Miniröcken, Tops mit tiefen Ausschnitten oder Hotpants, die gerade so den Po bedecken, in die Schule. Auch die Hosen der Jungen sitzen gerne mal tiefer, als der Schulleiter erlaubt.
"In der Schule ist solche Kleidung völlig fehl am Platz", findet Schulleiter Berthold Lannert. Denn je kürzer und knapper die Bekleidung, desto mehr Unruhe und Ablenkung im Klassenzimmer. Damit es die Schülerinnen und Schüler am Stuttgarter Heidehof-Gymnasium nicht übertreiben, hat die Schule eine ungewöhnliche Maßnahme eingeführt: Wer zu aufreizend gekleidet ist, muss zur Strafe ein T-Shirt drüber ziehen. Größe XXL - also alles andere als sexy.
Völlig übertrieben finden Schüler diese Maßnahme. Sie sagen: "Wir wollen anziehen, was uns gefällt." Bei Temperaturen über 30 Grad gehe man doch nicht im Rollkragenpulli und mit Strümpfen zur Schule. Warum darf nicht jeder tragen, was er oder sie will?
"In der Schule ist solche Kleidung völlig fehl am Platz", findet Schulleiter Berthold Lannert. Denn je kürzer und knapper die Bekleidung, desto mehr Unruhe und Ablenkung im Klassenzimmer. Damit es die Schülerinnen und Schüler am Stuttgarter Heidehof-Gymnasium nicht übertreiben, hat die Schule eine ungewöhnliche Maßnahme eingeführt: Wer zu aufreizend gekleidet ist, muss zur Strafe ein T-Shirt drüber ziehen. Größe XXL - also alles andere als sexy.
Völlig übertrieben finden Schüler diese Maßnahme. Sie sagen: "Wir wollen anziehen, was uns gefällt." Bei Temperaturen über 30 Grad gehe man doch nicht im Rollkragenpulli und mit Strümpfen zur Schule. Warum darf nicht jeder tragen, was er oder sie will?
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Audio-Visuelle Medien
Heger, Moritz
Stuttgart S; Schule
Kleider
Schule: Kleidung
Schüler
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:28 MEZ
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