Anweisung: Mit Bezug auf die Verfügung vom 22. Juni 1848 ändert sich ab 18. Juli 1848 in der Anlegung der Trauerkleidung anlässlich des Todes von Großherzog Ludwig II. folgendes: die Umhüllung der Degenquaste, der Kordons und der Schleife am Hut mit Flor hat zu unterbleiben, es bleibt bei der Anlegung der schwarzen Handschuhe und schwarzen Beinkleider sowie des drei Finger breiten Flors ohne Schleife am linken Unterarm. In den letzten vier Wochen, also vom 10. August an, sind dann weiße Handschuhe statt der schwarzen anzulegen. Die Trauerbezeigung besteht dann nur noch in schwarzen Beinkleidern und Flor am linken Unterarm