Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bekundet, dass seine armen Leute zum Dilsberg ihm vorgebracht haben, dass es ihnen an Gottesdienst, Predigten und dergleichem ermangele, da ihre Pfarrkirche zu Wiesenbach entlegen sei. Der Pfalzgraf ordnet auf Bitten der armen Leute, aufgrund der besonderen Zuneigung zum Schloss und Flecken Dilsberg und mit Rat seiner geistlichen Räte, nachdem er den Pfarrer zu Wiesenbach, Nikolaus Schenk, sowie den Kaplan zum Dilsberg, Johann Molitor, zur Erkundigung der Gebrechen ausgeschickt hat, verschiedene Kompetenzen und Gefälle zwischen diesen neu. Der Kaplan soll fortan die zum Dilsberg gehörigen armen Leute und Kirchen mit Predigten, Messelesen usw. versorgen, wobei Taufen und Begräbnisse vom Pfarrer gehandhabt werden sollen. Dafür sollen dem Kaplan die diesbezüglichen Gefälle des Pfarrers von den armen Leuten, namentlich kleiner Zehnt, Opfer und Seelgerät, zustehen. Der Kaplan soll ebenfalls Begängnisse und Jahrzeiten begehen, wobei solche in der Pfarre zu Wiesenbach vom dortigen Pfarrer versehen werden sollen. Für die genannten Einkünfte soll der Kaplan dem Pfarrer Nikolaus jährlich 5 Pfund Heller, seinen Nachfolgern 4 Pfund Heller zu St. Martinstag ausrichten. Vom Bischof von Worms als Ordinarius und dem Propst zu Ellwangen als Kollator soll die Bewilligung zu diesem Vertrag eingeholt werden, der ihnen an ihren Rechten unschädlich sein soll.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner