Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bekundet, dass seine armen Leute zum Dilsberg ihm vorgebracht haben, dass es ihnen an Gottesdienst, Predigten und dergleichem ermangele, da ihre Pfarrkirche zu Wiesenbach entlegen sei. Der Pfalzgraf ordnet auf Bitten der armen Leute, aufgrund der besonderen Zuneigung zum Schloss und Flecken Dilsberg und mit Rat seiner geistlichen Räte, nachdem er den Pfarrer zu Wiesenbach, Nikolaus Schenk, sowie den Kaplan zum Dilsberg, Johann Molitor, zur Erkundigung der Gebrechen ausgeschickt hat, verschiedene Kompetenzen und Gefälle zwischen diesen neu. Der Kaplan soll fortan die zum Dilsberg gehörigen armen Leute und Kirchen mit Predigten, Messelesen usw. versorgen, wobei Taufen und Begräbnisse vom Pfarrer gehandhabt werden sollen. Dafür sollen dem Kaplan die diesbezüglichen Gefälle des Pfarrers von den armen Leuten, namentlich kleiner Zehnt, Opfer und Seelgerät, zustehen. Der Kaplan soll ebenfalls Begängnisse und Jahrzeiten begehen, wobei solche in der Pfarre zu Wiesenbach vom dortigen Pfarrer versehen werden sollen. Für die genannten Einkünfte soll der Kaplan dem Pfarrer Nikolaus jährlich 5 Pfund Heller, seinen Nachfolgern 4 Pfund Heller zu St. Martinstag ausrichten. Vom Bischof von Worms als Ordinarius und dem Propst zu Ellwangen als Kollator soll die Bewilligung zu diesem Vertrag eingeholt werden, der ihnen an ihren Rechten unschädlich sein soll.
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Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bekundet, dass seine armen Leute zum Dilsberg ihm vorgebracht haben, dass es ihnen an Gottesdienst, Predigten und dergleichem ermangele, da ihre Pfarrkirche zu Wiesenbach entlegen sei. Der Pfalzgraf ordnet auf Bitten der armen Leute, aufgrund der besonderen Zuneigung zum Schloss und Flecken Dilsberg und mit Rat seiner geistlichen Räte, nachdem er den Pfarrer zu Wiesenbach, Nikolaus Schenk, sowie den Kaplan zum Dilsberg, Johann Molitor, zur Erkundigung der Gebrechen ausgeschickt hat, verschiedene Kompetenzen und Gefälle zwischen diesen neu. Der Kaplan soll fortan die zum Dilsberg gehörigen armen Leute und Kirchen mit Predigten, Messelesen usw. versorgen, wobei Taufen und Begräbnisse vom Pfarrer gehandhabt werden sollen. Dafür sollen dem Kaplan die diesbezüglichen Gefälle des Pfarrers von den armen Leuten, namentlich kleiner Zehnt, Opfer und Seelgerät, zustehen. Der Kaplan soll ebenfalls Begängnisse und Jahrzeiten begehen, wobei solche in der Pfarre zu Wiesenbach vom dortigen Pfarrer versehen werden sollen. Für die genannten Einkünfte soll der Kaplan dem Pfarrer Nikolaus jährlich 5 Pfund Heller, seinen Nachfolgern 4 Pfund Heller zu St. Martinstag ausrichten. Vom Bischof von Worms als Ordinarius und dem Propst zu Ellwangen als Kollator soll die Bewilligung zu diesem Vertrag eingeholt werden, der ihnen an ihren Rechten unschädlich sein soll.
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, {43 Nr. 1437, Verweisung 4}
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 43 Pfalz
Pfalz >> Spezialia badischer Orte >> Dilsberg Amt und Ort, Stadt Neckargemünd, Rhein-Neckar-Kreis
1474 April 13 (uff mittwoch nach dem heiligen ostertag)
Urkunden
Ausstellungsort: Heidelberg
Publiziertes Regest: Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins 24, S. 273
Anmerkungen: Enthalten in einem Vidimus von 1474 Dezember 5 bzw. 1482 September 20.
Publiziertes Regest: Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins 24, S. 273
Anmerkungen: Enthalten in einem Vidimus von 1474 Dezember 5 bzw. 1482 September 20.
Abschrift: GLAK 67 Nr. 812, fol. 183r-183v (Nr. 192).
Molitor, Johann; Kaplan zu Dilsberg, erw. 1474
Schenk, Nikolaus; Pfarrer zu Wiesenbach, erw. 1474
Dilsberg : Neckargemünd HD
Wiesenbach HD
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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04.04.2025, 08:04 MESZ
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