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Übereinkunft zwischen Johann von Loen und dem Ritter Arnd vom Stein, wonach Arnd das Schloss und die Herrlichkeit Limburg auf Lebenszeit bewohnen und verwalten soll und die Einkünfte zu teilen sind. Betrifft auch die Herrschaft Stein. Mitsiegler: Godart v. d. Bongart, Bernd von Wevorden. Original. Papier.Von den vier aufgedrückten Siegeln sind 1 und 3 stark beschädigt. Gedruckt: Kremer, Akademische Beiträge I Nr. 40. Abschrift in Hs. 3 Nr. 45.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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