Zinsverschreibung
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A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Nr. A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Nr. 1423
A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 1-6)
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 1-6) >> Bd. 3 Kaufbriefe, Zinsbriefe u.ä. 1547-1805
1622 April 23
Regest: Sebastian Lumpp, Bürger und Müller zu Betzingen, Reutlinger Gebiets, bekennt für sich und seine Erben, daß er verkauft hat dem Peter Schmid, Bürger und Handelsmann zu Reutlingen, und allen seinen Erben 6 Gulden jährl. Zins aus seinem 1/2 Morgen Weingarts, im Schemberg zwischen Daniel Brukhlacher und Daniel Heussel gelegen, oben an die Gemeinde, unten an Lorenz Höfel stoßend, ferner aus seiner 1/2 Jauchart, in Raußäckern zwischen Jacob Vischer und Hans Dann gelegen, vorn an Martin Gänßlin, hinten an Martin Dügel stoßend, welche zinsfrei, ledig und recht eigen sind. Der Zinskauf ist geschehen um 120 Gulden Hauptguts guter, genehmer Reutlinger Währung. Lumpp verspricht für sich und seine Erben, dem Gültkäufer die 6 Gulden Zins jährlich auf Georgii, in den nächsten 8 Tagen vor oder nach, zu bezahlen. Wenn er oder seine Erben mit Reichung des jährl. Zinses oder zur Zeit der Ablösung mit Erstattung des Hauptguts säumig sein würden, so hat der Gültkäufer oder seine Erben das Recht, die Unterpfänder nach der Stadt Reutlingen löblichem Brauch darum anzugreifen immer so lang und viel, bis er oder seine Erben um Hauptgut und Interesse vollkommen zufrieden gestellt sind. Lumpp und seine Erben sollen das Hauptgut 4 Jahr lang gebührlich verzinsen, sind aber befugt, es inmittelst jährlich mit 50 Gulden neben gebührendem Interesse auszulösen. Wofern aber nichts ausgelöst wäre nach Verfluß der 4 Jahre, sind sie die ganze Summe zu erstatten schuldig.
Dorsal-/Marginalvermerke: Am 24. Juni 1693 bescheinigt Joh. Jacob Wuchter der jüngere mit Unterschrift und Petschaft, daß ihm von Joh. Georg Eyßenlohr und Johann Heß als Armenpflegern die uxoris nomine ererbten 40 fl bezahlt und abgelöst worden sind.
Am 23. April 1694 bescheinigt M. Matthäus Beger, Pastor Underhusanus, mit Unterschrift und Petschaft, daß er die 40 Gulden Kapital, die ihm aus dieser Verbriefung in Ehevogts Namen seiner Hausfrau Maria Juditha unlängst erblich angewachsen, dem Zehentamt in Reutlingen eigentümlich überlassen und damit 40 fl Hauptsumme, welche aus seinem Weinberg im Braitert schuldig gewesen, abgelöst hat.
Beide Siegelabdrücke vorhanden.
Dorsal-/Marginalvermerke: Am 24. Juni 1693 bescheinigt Joh. Jacob Wuchter der jüngere mit Unterschrift und Petschaft, daß ihm von Joh. Georg Eyßenlohr und Johann Heß als Armenpflegern die uxoris nomine ererbten 40 fl bezahlt und abgelöst worden sind.
Am 23. April 1694 bescheinigt M. Matthäus Beger, Pastor Underhusanus, mit Unterschrift und Petschaft, daß er die 40 Gulden Kapital, die ihm aus dieser Verbriefung in Ehevogts Namen seiner Hausfrau Maria Juditha unlängst erblich angewachsen, dem Zehentamt in Reutlingen eigentümlich überlassen und damit 40 fl Hauptsumme, welche aus seinem Weinberg im Braitert schuldig gewesen, abgelöst hat.
Beide Siegelabdrücke vorhanden.
Beschreibstoff: Pap.
Archivale
Siegel (Erhaltung): Siegelabdruck vorhanden
Zeugen / Siegler / Unterschriften: Siegler: Heinrich Herman, Advocat und Syndicus der Stadt Reutlingen
Genetisches Stadium: Or.
Zeugen / Siegler / Unterschriften: Siegler: Heinrich Herman, Advocat und Syndicus der Stadt Reutlingen
Genetisches Stadium: Or.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
20.03.2025, 11:14 MEZ