Auf unserer Webseite werden neben den technisch erforderlichen Cookies noch Cookies zur statistischen Auswertung gesetzt. Sie können die Website auch ohne diese Cookies nutzen. Durch Klicken auf „Ich stimme zu“ erklären Sie sich einverstanden, dass wir Cookies zu Analyse-Zwecken setzen. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen hier einsehen und ändern.
Diderich Nuwenrodes, wohnhaft zu Germerode, und Orthie, seine Frau, bekunden, daß sie den Klosterjungfrauen zu Germerode an ihr Seelgeräteamt auf ...
Anmelden
Um Merklisten nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.
Ausfert. auf Perg. mit anh. Siegel. Rückw. gleichzeit. Rubrum und die Signatur XLIII des Inventars von 1527.
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Uff s. Anthoniis tag des heiligen bichtigers.
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Diderich Nuwenrodes, wohnhaft zu Germerode, und Orthie, seine Frau, bekunden, daß sie den Klosterjungfrauen zu Germerode an ihr Seelgeräteamt auf Wiederkauf vor dem Zinstermin um 11 [Pfund] hess. W. - 10 Böhmsche auf 1 [Pfund] zu rechnen - einen jährlich auf Michaelis zu zahlenden Zins von 5 Böhmschen hess. W. - je 12 h. auf 1 Böhmschen zu rechnen - verkauft haben von ihrem Haus und Hof zwischen Borghart Erxdorff und Albrecht Lanthknecht. Die Kaufsumme hat † Eckart Scheffer an das gen. Amt gestiftet, davon jährlich einmal sein und aller Gläubigen Gedächtnis mit einer ,Seelenmesse' zu begehen. Bei Zinsversäumnis dienen die gen. Güter, die an niemand sonst ohne Zustimmung der Käufer versetzt oder verkauft werden dürfen, der Inhaberin des Seelgeräteamts mit ihren Oberen als Pfand, sich daran für Schaden, Zins und Kapital schadlos zu halten.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Jacob Welder, Propst zu Germenrode, Lehnherr der Verkäufer, mit dem Siegel der Propstei, auf Bitten der Verkäufer zugleich zum Zeichen der Zustimmung.