Gallin Schatz von Vorsee schwört Urfehde, nachdem ihn Hartmann [von Burgau], Abt zu Weingarten, ins Gefängnis hatte setzen lassen, weil er als Leibeigener ungehorsam war. Er schwört, künftig zu tun, was ein Eigenmann seinem Herrn schuldig ist, und wird sich für das Gefängnis nicht rächen. Streitigkeiten mit dem Kloster und seinen Leuten wird er nur vor den ordentlichen, nicht aber fremden Gerichten austragen. Insbesondere wird er sich auf Anforderung durch den Abt vor Gericht einlassen ("ains rechtens sin") und bei dieser Instanz bleiben. Seinen Bruder wird er nicht mehr im Besitz des Hofs oder Guts in Vorsee stören, bis die Sache gerichtlich oder sonst ausgetragen ist. Für sein Versprechen bezüglich des Gerichtsstands benennt er die bescheidenen Konrad Schatz, Lukas Katzmayer, Jörg Gutenmann, Hans Appenbüchel und Konrad Struß von Vorsee, Hans Schwarz von Staig und Kaspar Koller von Stuben als Bürgen. Die Bürgen müssen ihn gegebenenfalls innerhalb eines Monats vor Gericht stellen, andernfalls zahlen sie 50 fl rh.
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Gallin Schatz von Vorsee schwört Urfehde, nachdem ihn Hartmann [von Burgau], Abt zu Weingarten, ins Gefängnis hatte setzen lassen, weil er als Leibeigener ungehorsam war. Er schwört, künftig zu tun, was ein Eigenmann seinem Herrn schuldig ist, und wird sich für das Gefängnis nicht rächen. Streitigkeiten mit dem Kloster und seinen Leuten wird er nur vor den ordentlichen, nicht aber fremden Gerichten austragen. Insbesondere wird er sich auf Anforderung durch den Abt vor Gericht einlassen ("ains rechtens sin") und bei dieser Instanz bleiben. Seinen Bruder wird er nicht mehr im Besitz des Hofs oder Guts in Vorsee stören, bis die Sache gerichtlich oder sonst ausgetragen ist. Für sein Versprechen bezüglich des Gerichtsstands benennt er die bescheidenen Konrad Schatz, Lukas Katzmayer, Jörg Gutenmann, Hans Appenbüchel und Konrad Struß von Vorsee, Hans Schwarz von Staig und Kaspar Koller von Stuben als Bürgen. Die Bürgen müssen ihn gegebenenfalls innerhalb eines Monats vor Gericht stellen, andernfalls zahlen sie 50 fl rh.
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 III U 928
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 III Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden III
Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden III >> Urkunden >> 15. Jahrhundert
1494 März 25 (am zinstag nach dem hailigen Palmtag)
26,6 x 52,4 (Höhe x Breite)
Urkunden
Deutsch
Schaden: Pergament mit 1 Loch
Aussteller: Gallin Schatz von Vorsee
Empfänger: Hartmann [von Burgau], Abt zu Weingarten
Siegler: Ulrich Wochner, Unterlandvogt in Schwaben
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 S.
Aussteller: Gallin Schatz von Vorsee
Empfänger: Hartmann [von Burgau], Abt zu Weingarten
Siegler: Ulrich Wochner, Unterlandvogt in Schwaben
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 S.
Appenbüchel, Hans
Burgau, Hartmann von; Abt von Weingarten
Gutenmann, Jörg
Katzmayer, Lukas
Koller, Kaspar
Schatz, Gallus
Schatz, Konrad
Schwarz, Hans
Strauß, Konrad
Weingarten, Hartmann von Burgau; Abt
Schwaben, Landvogtei; Unterlandvogt
Staig : Blitzenreute, Fronreute RV; Einwohner
Stuben : Altshausen RV; Einwohner
Vorsee : Wolpertswende RV
Vorsee : Wolpertswende RV; Einwohner
Weingarten RV; Kloster, Leibeigene
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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21.11.2025, 15:25 MEZ
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