Der Abt des Benediktinerklosters Reichenau ("in der Richen Ow") [Lkr. Konstanz] Werner [von Rosenegg] einigt sich mit seinem Kaplan Ulrich Heinricher von Ulm über die Rückzahlung der Schulden, die er bei diesem hat. Es handelt sich dabei um ein älteres Darlehen in Höhe von 67 Pfund Pfennigen Konstanzer Währung, Geld für eine Gewandlieferung, ein neueres Darlehen sowie die Entlohnung für geleistete Dienste. Insgesamt schuldet er seinem Kaplan 90 Pfund Pfennige Konstanzer Währung. Da der Kaplan die Notlage des Abtes erkannt hat, hat er ihm für die Rückzahlung eine Frist bis zum kommenden 11. November ("vff den nehsten sant Martins tag") eingeräumt. Der Abt verpflichtet sich, ihm die Summe innerhalb dieser Frist vollständig zu bezahlen. Tut er dies nicht, dann hat er seinem Kaplan allen diesem daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Dafür stellt der Abt sich selbst als Bürge mit der Verpflichtung zum Einlager in Konstanz oder Ulm. Außerdem setzt er ihm als Pfand seine Bibel sowie seine fahrende Habe, die nach einer Übereinkunft mit dem Konvent nicht an das Kloster fällt, ein. Ausgenommen wurde bei der Abrechnung das Silbergeschirr im Wert von 40 ungarischen und böhmischen Gulden sowie 30 Pfund Heller, das für den Zehnt an Heinrich Cristan verpfändet ist.
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