Franz Konrad von Rodt, Bischof von Konstanz, Kardinal, schließt gütlichen Vertrag mit Joseph Wilhelm Ernst Fürst zu Fürstenberg-Heiligenberg, Dominicus [II. Schnitzer], Abt von Weingarten, sowie Propst und Konvent des Stifts Betenbrunn. Zwischen den Parteien herrschte Streit über die Exemtion des Stifts und die Besetzung des Propstamts, insbesondere anläßlich eines Prozesses des ehemaligen Propsts Wilhelm Wilkinghoff an der römischen Kurie. Die Streitigkeiten werden wie folgt beigelegt: Dem Ordinariat obliegt die Untersuchung und Bestrafung schwerer Delikte ("excessus enormes") einschließlich des Rechts zur Absetzung von Propst und Kanonikern. Der Bischof erhält gemäß den Bestimmungen des Konzils von Trient auch das Recht zur Visitation. Das Haus Fürstenberg behält als Inhaber der Grafschaft Heiligenberg und damit als Stifter das Präsentationsrecht samt Jurisdiktion in Temporal- und Wirtschaftssachen nach Maßgabe eines Vergleichs vom 31. März 1740. Der Abt von Weingarten hat als ständiger apostolischer Kommissar das Recht zur Bestätigung und Investitur des neu gewählten Propstes. Weitere Bestimmungen betreffend Änderung und Bestätigung der Statuten, Befreiung von Abgaben an das Ruralkapitel, Ius obsignandi in Todesfällen, Besetzung der Pfarrei Deggenhausen, Beitrag zu Charitativsubsidien und zum bischöflichen Seminar.
Vollständigen Titel anzeigen
Franz Konrad von Rodt, Bischof von Konstanz, Kardinal, schließt gütlichen Vertrag mit Joseph Wilhelm Ernst Fürst zu Fürstenberg-Heiligenberg, Dominicus [II. Schnitzer], Abt von Weingarten, sowie Propst und Konvent des Stifts Betenbrunn. Zwischen den Parteien herrschte Streit über die Exemtion des Stifts und die Besetzung des Propstamts, insbesondere anläßlich eines Prozesses des ehemaligen Propsts Wilhelm Wilkinghoff an der römischen Kurie. Die Streitigkeiten werden wie folgt beigelegt: Dem Ordinariat obliegt die Untersuchung und Bestrafung schwerer Delikte ("excessus enormes") einschließlich des Rechts zur Absetzung von Propst und Kanonikern. Der Bischof erhält gemäß den Bestimmungen des Konzils von Trient auch das Recht zur Visitation. Das Haus Fürstenberg behält als Inhaber der Grafschaft Heiligenberg und damit als Stifter das Präsentationsrecht samt Jurisdiktion in Temporal- und Wirtschaftssachen nach Maßgabe eines Vergleichs vom 31. März 1740. Der Abt von Weingarten hat als ständiger apostolischer Kommissar das Recht zur Bestätigung und Investitur des neu gewählten Propstes. Weitere Bestimmungen betreffend Änderung und Bestätigung der Statuten, Befreiung von Abgaben an das Ruralkapitel, Ius obsignandi in Todesfällen, Besetzung der Pfarrei Deggenhausen, Beitrag zu Charitativsubsidien und zum bischöflichen Seminar.
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 K U 30
GLAK 7/039
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 K Weingarten, Benediktinerkloster, Karlsruher Ablieferung: Urkunden
Weingarten, Benediktinerkloster, Karlsruher Ablieferung: Urkunden >> Urkunden
1757 Juni 28 (den acht und zwanzigisten monaths tag Junii)
64,1 x 88,6 (Höhe x Breite)
Urkunden
Deutsch
Aussteller: Franz Konrad von Rodt, Bischof von Konstanz, Kardinal
Empfänger: Dominicus [II. Schnitzer], Abt von Weingarten
Siegler: Aussteller
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 4 S., abg.
Empfänger: Dominicus [II. Schnitzer], Abt von Weingarten
Siegler: Aussteller
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 4 S., abg.
Betenbrunn, Wilhelm Wilkinghoff; Propst
Rodt, Franz Konrad von; Bischof von Konstanz
Wilkinghoff, Wilhelm; Propst von Betenbrunn
Betenbrunn : Wintersulgen, Heiligenberg FN; Stift, Konvent
Betenbrunn : Wintersulgen, Heiligenberg FN; Stift, Propst
Deggenhausen : Deggenhausertal FN; Pfarrei
Heiligenberg FN; Grafschaft
Konstanz KN; bischöfliches Seminar
Rom, Reg. Latium [I]; Kurie
Trient, Reg. Trentino-Südtirol [I]; Konzil 1545-1563
Weingarten RV; Kloster, Abt
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:31 MEZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
- Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)
- Neuwürttembergische Herrschaften vor 1803/1806-1810 (Tektonik)
- Bistümer, Stifte, Klöster und Pfarreien (Tektonik)
- Augustinerkloster Kreuzlingen - Restituierte Klöster (Tektonik)
- Weingarten, Benediktinerkloster, Karlsruher Ablieferung: Urkunden (Bestand)
- Urkunden (Gliederung)