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Abt Isaac von Kornelimünster bestimmt, daß auf Klage der Freifrau von Helmundt als Inhaberin des Hauses Holtzheim die vor dem Gressenicher Gericht vorgenommenen Erbungen als ungehörig aufzuheben sind und beim Haus Holtzheim wiederholt werden müssen.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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