Klage der Kinder der + Eheleute Herman Overhagen und Anna Impens, vertreten durch ihre Vormünder Kemner Bernhard von Detten, Ratsherr Bernhard Meier und Bernhard Stricker ./. den Notar Henrich Greving. Streit um eine Kirchenbank in der Überwasserkirche.
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B-C Civ, 2358
B-C Civ Causae Civiles (Zivilprozessakten)
Causae Civiles (Zivilprozessakten) >> 1501-1600
(1587) 1599 - 1601
Darin: Anlage (Abschrift): 28.7. 1587. Vor dem Offizial verkaufen Jobst von Syburgk, verheiratet mit Elisabeth N., und Herman von Syburgk dem Henrich Greving und Frau Katharina ihr Haus an der Frauenstraße zwischen Häusern des Abraham Redecker und M. Herman Sickman mit einer Manns- und einer Frauenbank in der Überwasserkirche, wie es von dem + Mathias Impens gekauft ist. Notar: Franz Holter.
Enthält: Der Beklagte behauptet: Anna, die Witwe des Mathäus Impens, Amtmann zu Überwasser, habe ihr Haus an der Frauenstraße zwischen Häusern des + Hieronymus Busch und des Johan Busch, der Gertrud Bröcking und deren von dem + Johan von Syborg, Dechant zu Langenhorst, erzeugten Kindern mitsamt der streitigen Bank verkauft. Die Kläger behaupten, die Bank sei nicht mitverkauft worden. Der Beklagte verkündet den Streit an die Witwe Ikink, sowie an 1. Stadtrichter Dr. Goddert Leistinck, 2. Frau Olderman Lic. Henrich Otterstedde, 3. Frau Freigraf Johan Kerckering, als Erben des Gerhard Leistinck. Mathäus Impens war der Großvater der Kläger. Als Zeugen werden i. J. 1600 vernommen: 1. Richtherr Johan Jödefelt, 86 J. alt, Zeuge sagt, dass die Bänke in Überwasser zu den Häusern gehören; 2. Frau Rotger Torck, geb. Klara Umbgrove, 40 J. alt, Tochter des Bernhard Umbgrove; 3. Elsa Kattenbusch gen. Tönies Elske, 60 J. alt, Dienstmagd der Witwe Impens; 4. Agatha (Stelle ?), Witwe Johan Boland, 70 J. alt. Erwähnt werden Albert Freise, verheiratet mit N. Syborg; Lambrecht Sickman; Herman Unweise.
Enthält: Der Beklagte behauptet: Anna, die Witwe des Mathäus Impens, Amtmann zu Überwasser, habe ihr Haus an der Frauenstraße zwischen Häusern des + Hieronymus Busch und des Johan Busch, der Gertrud Bröcking und deren von dem + Johan von Syborg, Dechant zu Langenhorst, erzeugten Kindern mitsamt der streitigen Bank verkauft. Die Kläger behaupten, die Bank sei nicht mitverkauft worden. Der Beklagte verkündet den Streit an die Witwe Ikink, sowie an 1. Stadtrichter Dr. Goddert Leistinck, 2. Frau Olderman Lic. Henrich Otterstedde, 3. Frau Freigraf Johan Kerckering, als Erben des Gerhard Leistinck. Mathäus Impens war der Großvater der Kläger. Als Zeugen werden i. J. 1600 vernommen: 1. Richtherr Johan Jödefelt, 86 J. alt, Zeuge sagt, dass die Bänke in Überwasser zu den Häusern gehören; 2. Frau Rotger Torck, geb. Klara Umbgrove, 40 J. alt, Tochter des Bernhard Umbgrove; 3. Elsa Kattenbusch gen. Tönies Elske, 60 J. alt, Dienstmagd der Witwe Impens; 4. Agatha (Stelle ?), Witwe Johan Boland, 70 J. alt. Erwähnt werden Albert Freise, verheiratet mit N. Syborg; Lambrecht Sickman; Herman Unweise.
Archivale
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
09.01.2026, 12:27 MEZ