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Heinr. gen. Faber Bürger zu Wolfhagen (-hayn) bekundet, dass er mit Zustimmung seiner Ehefrau Elisabeth und seiner Kinder erster Ehe von Rilind, N...
Ausf., Perg., 2 wenig besch. Siegel wie zu 1360 Juni 24 [siehe Nr. 310].
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Acta a. d. 1361 in die b. Nycolai episcopi.
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Heinr. gen. Faber Bürger zu Wolfhagen (-hayn) bekundet, dass er mit Zustimmung seiner Ehefrau Elisabeth und seiner Kinder erster Ehe von Rilind, Nicolaus und Imma, dem Abt und Konvent zu Hasungen seinen Teil der Güter gen. Bornemanns Gut, die er zusammen mit seiner ersten Frau Rilind vom Offzial des Klosterspendeamtes zu Waltrecht besessen habe und noch besitze, nämlich eine halbe Hofstatt mit einem halben Garten, dessen andere Hälfte zur Zeit Joh. gen. Ghendirnicht von Melsungen innehabe, sowie 9 Äcker oder mehr und eine Wiese mit allen Nutzungen in Dorf und Gemarkung Ehlen (Elhen) für eine ihm durch den Hasunger Conventual Wigand v. Zwehren (Twern) ausgezahlte Geldsumme verkauft habe. Er verspreche auch Rechtsgewähr zu leisten. Elisabeth, Nicolaus und Imma leisten Verzicht.
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Tilemann Schultheiss des Klosters, Joh. v. Fürstenwald (Vorstin-) und Heinr. Tunen.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Die Edelknechte Werner v. Helfenberg und Heinr. v. Gudenburg.