Anspruch auf Land (Benden) bei Körrenzig, das dem Gerhard von der Wewen, Bruder des Appellaten, gehört hatte. Nach Auffassung des Appellaten ist die Appellation sowohl wegen Fristüberschreitung als auch wegen des zu geringen Streitwertes desert.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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