Georg Franz von Buchenau bekundet, dass er an Adalbert [von Schleifras], Abt von Fulda, zwei Fünftel eines Sechstels der buchenauischen Güter verk...
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2074
Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1701-1710
1703 Juli 31
Ausfertigung, Papier, aufgedrücktes Lacksiegel
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: So geschehen Fuldt den 31ten Julii anno 1703
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Georg Franz von Buchenau bekundet, dass er an Adalbert [von Schleifras], Abt von Fulda, zwei Fünftel eines Sechstels der buchenauischen Güter verkauft hat. Diese Güter stammen aus dem Achtel des buchenauischen Besitzes, dass er von seinem Vater, Georg von Buchenau, geerbt hat und das fuldisches Lehen ist. Dazu gehören Anteile an der buchenauischen Adelsburg und der inner- und außerhalb der Burg liegenden Gebäude sowie des sonstigen Besitzes und der Einkünfte. Georg Franz hat diesen Besitz, der sowohl im Gericht Buchenau als auch im Amt Fürsteneck und im Gericht Neukirchen liegt, nach dem Tod seines Vaters geerbt, teils jedoch auch zugekauft. Die Verkaufssumme beträgt 1500 Gulden in fuldischer Währung. Georg Franz hat diese Summe gegen die Aushändigung des Kaufbriefs von der fuldischen Rentkammer in bar erhalten. Er überträgt dem Kloster damit den vollständigen Besitz am genannten Gut und erklärt, dass er für Einschränkungen beim Nutzen an diesem Gut durch Verpfändung seines Besitzes in Haftung (eviction) gehen wird. Dazu will er besonders die Häuser einsetzen, die er im Herzogtum Gotha bereits gekauft hat oder dort noch kaufen wird. Ankündigung der Unterfertigung. Siegelankündigung. Handlungsort: Fulda. (siehe Abbildungen: 1. Seite, 2. und 3. Seite, Rückseite; Siegel: Lacksiegel)
Vermerke (Urkunde): Unterschriften: (Jeorg Frantz von undt zu Buchenau)
Vermerke (Urkunde): Siegler: Georg Franz von Buchenau
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Georg Franz von Buchenau bekundet, dass er an Adalbert [von Schleifras], Abt von Fulda, zwei Fünftel eines Sechstels der buchenauischen Güter verkauft hat. Diese Güter stammen aus dem Achtel des buchenauischen Besitzes, dass er von seinem Vater, Georg von Buchenau, geerbt hat und das fuldisches Lehen ist. Dazu gehören Anteile an der buchenauischen Adelsburg und der inner- und außerhalb der Burg liegenden Gebäude sowie des sonstigen Besitzes und der Einkünfte. Georg Franz hat diesen Besitz, der sowohl im Gericht Buchenau als auch im Amt Fürsteneck und im Gericht Neukirchen liegt, nach dem Tod seines Vaters geerbt, teils jedoch auch zugekauft. Die Verkaufssumme beträgt 1500 Gulden in fuldischer Währung. Georg Franz hat diese Summe gegen die Aushändigung des Kaufbriefs von der fuldischen Rentkammer in bar erhalten. Er überträgt dem Kloster damit den vollständigen Besitz am genannten Gut und erklärt, dass er für Einschränkungen beim Nutzen an diesem Gut durch Verpfändung seines Besitzes in Haftung (eviction) gehen wird. Dazu will er besonders die Häuser einsetzen, die er im Herzogtum Gotha bereits gekauft hat oder dort noch kaufen wird. Ankündigung der Unterfertigung. Siegelankündigung. Handlungsort: Fulda. (siehe Abbildungen: 1. Seite, 2. und 3. Seite, Rückseite; Siegel: Lacksiegel)
Vermerke (Urkunde): Unterschriften: (Jeorg Frantz von undt zu Buchenau)
Vermerke (Urkunde): Siegler: Georg Franz von Buchenau
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ
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