Äbtissin und Konvent des Klarissenklosters Söflingen ("Sefflingen") [Stadt Ulm] verleihen dem Ulmer Bürger Johann dem Müller ihre Mühle in Ulm an der Blau ("Blawe") [abgegangene Schwesternmühle, Bereich Neutor-/Olgastraße, nicht lokalisierbar] beim Judenfriedhof ("by der Juden kyrchoff") [abgegangen Bereich Bahnhofplatz 2] mit allen Zugehörungen als Leibgeding. Er hat davon dem Kloster an jeder Quatember 6 Pfund und 15 Schilling Heller zu entrichten sowie von einem Gärtchen, das zu der Mühle gehört, jährlich 18 Schilling Heller. Bei seinem Abzug oder Tod stehen dem Kloster 10 Pfund Heller als Weglöse zu. Die Mühlsteine auf der Mühle sollen einen Wert von 18 Pfund Heller haben. Sind sie mehr wert, dann soll das Kloster dem Müller oder seinen Erben die Differenz geben, sind sie weniger wert, dann sollen der Müller und seine Erben die Differenz dem Kloster bezahlen. Der Beliehene hat die Mühle auf seine Kosten in gutem Zustand zu halten. Dafür stellt er dem Kloster Bürgen

Vollständigen Titel anzeigen
Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
Objekt beim Datenpartner