Auf unserer Webseite werden neben den technisch erforderlichen Cookies noch Cookies zur statistischen Auswertung gesetzt. Sie können die Website auch ohne diese Cookies nutzen. Durch Klicken auf „Ich stimme zu“ erklären Sie sich einverstanden, dass wir Cookies zu Analyse-Zwecken setzen. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen hier einsehen und ändern.
Jährliche Einkünfte von zehn Gulden Geld aus den landgräflichen Renten und Gefällen zu Blankenstein [Burgruine auf der Gemarkung der Stadt Gladenb...
Anmelden
Um Merklisten nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.
A I u, von Dietz sub dato
Vgl. altes Findbuch (R Nr. 1354), s.v. von Dietz, Nr. 2
Urk. 14 Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u]
Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u] >> Aktivlehen >> Personenbetreffe D >> Da-Di >> Dietz, von
1511 Oktober 04
Lehnsrevers
Urkunde
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Jährliche Einkünfte von zehn Gulden Geld aus den landgräflichen Renten und Gefällen zu Blankenstein [Burgruine auf der Gemarkung der Stadt Gladenbach, Lkr. Marburg-Biedenkopf]. Die Einkünfte sind an Martini zu zahlen und mit 100 rheinischen Gulden ablösbar.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Dietrich von Dietz der Ältere
Belehnte/r: Dietrich der Ältere, Dietrich der Jüngere und Emmerich der Ältere von Dietz, Söhne des verstorbenen Dietrich von Dietz, und Emmerich von Dietz, Sohn des verstorbenen Otto von Dietz