Karl [IV.], Römischer Kaiser und König von Böhmen, weist die Stadt Duisburg (Dusemburg) unter Einrückung einer entsprechenden Urkunde von 1362 September 8 (vgl. 10001 Ältere Urkunden, Nr. 3698) und unter Hinweis auf eine frühere Verpfändung der Stadt an die Herzöge Rudolf [II.], Wenzel und Albrecht von Sachsen[-Wittenberg] an, den Herzögen Wenzel und Albrecht von Sachsen[-Wittenberg], die nach dem Tod Graf Johanns von Kleve neue Pfandherren über die Stadt mit allem Zubehör einschließlich des Zolls auf dem Rhein (uff dem Ryne) geworden sind, gehorsam und untertänig zu sein. - Kleines Siegel des Ausstellers angekündigt.

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Sächsisches Staatsarchiv
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