Kurfürst Philipp von der Pfalz entscheidet in Streitigkeiten zwischen Friedrich, Graf von Zweibrücken-Bitsch, als Vertreter namentlich genannter Untertanen einer- und Johannes Kalb (Kalp), Vikar zu Allerheiligen, und Friedrich Eitelfritz (Itelfritz), Rat zu Speyer, beide als Testamentsvollstrecker der zu Speyer verstorbenen Katharina Wagner, andererseits. Streitpunkt sind deren Testament und ihre Güter im Wert von 600 Gulden, da sie ihre leiblichen Erben nicht bedacht hat. Der Pfalzgraf, sein Hofmeister und seine Räte entscheiden in Gegenwart der Parteien, dass die Testamentsvollstrecker den genannten Personen als nächsten Erben für sich und ihre Miterben 400 Gulden zu Weihnachten gegen Quittung ausrichten sollen. Jede Partei trägt ihre Kosten. Erben und Testamentsvollstrecker sind hiermit geschlichtet. Als Untertanen (angehorige un ir mitgewante) werden genannt: Jost Klein (Cleyn Josten) von Weißenburg (Wyssemberg), Hans Huber von Speyer; Berthold von Hausen (Berchtolte von Husen); Ketterlin Klein (Kleyn Ketterlin) von Weißenburg Als Räte waren zugegen: Götz von Adelsheim, Ritter; Hofmeister Blicker Landschad; Doktor Dietrich von Plieningen, Doktor Bernhard Fröwis und Albrecht Göler von Ravensburg.
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Kurfürst Philipp von der Pfalz entscheidet in Streitigkeiten zwischen Friedrich, Graf von Zweibrücken-Bitsch, als Vertreter namentlich genannter Untertanen einer- und Johannes Kalb (Kalp), Vikar zu Allerheiligen, und Friedrich Eitelfritz (Itelfritz), Rat zu Speyer, beide als Testamentsvollstrecker der zu Speyer verstorbenen Katharina Wagner, andererseits. Streitpunkt sind deren Testament und ihre Güter im Wert von 600 Gulden, da sie ihre leiblichen Erben nicht bedacht hat. Der Pfalzgraf, sein Hofmeister und seine Räte entscheiden in Gegenwart der Parteien, dass die Testamentsvollstrecker den genannten Personen als nächsten Erben für sich und ihre Miterben 400 Gulden zu Weihnachten gegen Quittung ausrichten sollen. Jede Partei trägt ihre Kosten. Erben und Testamentsvollstrecker sind hiermit geschlichtet. Als Untertanen (angehorige un ir mitgewante) werden genannt: Jost Klein (Cleyn Josten) von Weißenburg (Wyssemberg), Hans Huber von Speyer; Berthold von Hausen (Berchtolte von Husen); Ketterlin Klein (Kleyn Ketterlin) von Weißenburg Als Räte waren zugegen: Götz von Adelsheim, Ritter; Hofmeister Blicker Landschad; Doktor Dietrich von Plieningen, Doktor Bernhard Fröwis und Albrecht Göler von Ravensburg.
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Nr. 829, 246
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Kopialbücher
Kopialbücher >> Weltliche Territorien und Herrschaften >> Kurpfalz >> Einzelne Pfalzgrafen und Kurfürsten >> Philipp >> Entscheide, Anlässe und Verträge I (Kurfürst Philipps von der Pfalz) >> Urkunden
1485 Juni 22 (uff mitwoch vor sant Johans baptisten tag zu mittensomer)
fol. 322v-323v
Urkunden
Ausstellungsort: Heidelberg
Siegler: Kurfürst Philipp von der Pfalz (Sekretsiegel)
Siegler: Kurfürst Philipp von der Pfalz (Sekretsiegel)
Von der Urkunde wurden zwei Exemplare ausgefertigt, wovon jede Partei eines erhielt. Kopfregest: "Rachtung zuschen Friderichen graven von Zweynbrucken hern zu Bittsch mit sin angehorigen an eynem und her Johanen Kapl vicarie zu alle heilgen und Friderichen Ytelfritz als testamientarien Katherine Wagnerien anders teils".
Adelsheim, Götz von; Ritter, kurpfälzischer Hofmeister, Unterlandvogt im Elsass, erw. 1462, 1490 tot
Eitelfritz, Friedrich; Rat zu Speyer, erw. 1485
Fröwis (Frowis), Bernhard; Jurist, Beisitzer am kurpfälzischen Hofgericht, erw. 1469, 1496 tot
Göler von Ravensburg, Albrecht; Rechenmeister, Amtmann zu Kreuznach u. Stromberg, erw. 1477, 1503
Hausen, Berthold von; erw. 1485
Huber, Hans; von Speyer, erw. 1485
Kalb, Johannes; Vikar zu Allerheiligen, erw. 1485
Klein, Jost; von Weißenburg, erw. 1485
Klein, Ketterlin; von Weißenburg, erw. 1485
Landschad von Steinach, Blicker XIV.; kurpfälzischer Hofmeister, -1499
Wagner, Katharina; 1485 tot
Speyer SP
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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04.04.2025, 08:01 MESZ
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