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Verordnung: Sollten für die Hofhaltung des Nassau-Weilburgischen Fürstenhauses Wein oder Früchte über die Zollstation dieses Landes transportiert werden, so ist bei der zu leistenden Unterschrift jedesmal hinzuzufügen 'in Abwesenheit ihres gnädigsten Fürsten und Herrn!'

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Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
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