Landgraf Friedrich von Leuchtenberg (landtgrave zum Luchttemberg et cetera) und Graf Philipp I. von Rieneck d. A. reversieren gegenüber Kurfürst Philipp von der Pfalz, der sie und ihre Schlösser und Städte Lauda und Grünsfeld (Luden und Grundsfeld) mitsamt Amtleuten und Ämtern in seinen und der Pfalz Schirm genommen hat, wofür sie dessen Diener geworden sind. Sie versichern, dem Pfalzgrafen auf sein Ansinnen jederzeit gerüstet mit ihren Dienern und den genannten Schlössern und Städten aufzuwarten und zur Verfügung zu stehen. Im Dienst sollen sie und diejenigen, die sie dem Pfalzgrafen zuführen, Futter, Mahl, Nägel und Eisen vom Hof erhalten. Der Pfalzgraf mag die genannten Schlösser und Städte auf eigene Kosten in seinen Geschäften gebrauchen und soll die Aussteller dabei schadlos halten, diese sollen Versorgung zu gewöhnlichen Kosten bereitstellen. Beide Aussteller bekunden den Verzicht auf Schadensersatz für etwaige in der Zeit des Schirms erlittene Schäden. Gebraucht der Pfalzgraf Schlösser und Städte in seinen Angelegenheiten, soll er ihnen dieselben unbeschadet wieder zustellen oder die Schäden erstatten. Landgraf Friedrich und Graf Philipp haben Treue, Huld, getreue Aufwartung sowie die Öffnung der genannten Plätze gemäß der Verschreibung und auf Ersuchen des Pfalzgrafen gelobt und geschworen. Vertrag und Schirm sollen für 10 Jahre gelten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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