Margarete, Ehefrau des Wolf Keßler, B. zu Vaihingen, daselbst gef., weil sie dem dortigen Spital Bettzeug und anderes gestohlen hatte, vom Untervogt Simon Lenz peinlich beklagt und zur nachgen. Strafe verurteilt, jedoch auf Fürbitte ihres Ehemanns und ihrer ganzen Freundschaft begnadigt und freigel., gelobt eidlich, diesem Urteil nachzuleben, und schwört U. M. Keßler war zu folgender Strafe verurteilt worden: 1. das gestohlene Bett und die Leinwand zurückzugeben 2. sich mit einer Rute an den Pranger zu stellen und von dort ein gestohlenes Kissen übers Rathaus und das Mühltor nach Hause zu tragen 3. nie mehr aus der Stadt und ins Spital zu gehen 4. nur noch graue Oberkleidung zu tragen 5. alle Hochzeiten und ehrlichen Gesellschaften zu meiden 6. ihre Atzung zu bezahlen und sich in Zukunft wohl zu verhalten.