Strittig ist der Status des Nobbenhofes im bergischen Amt Mettmann. Während die Appellantin behauptet, der Hof sei vor einigen Jahren von ihrem Mann Hubert Deuster als unbelastet von Leonhard Coenen für 6500 Rtlr. gekauft worden, gibt dieser an, Deuster habe die auf dem Hof liegende Erblast von je drei Maltern Roggen und Hafer jährlich ausdrücklich anerkannt, obwohl sie nicht im Kaufbrief erwähnt wird. Die 1. Instanz hatte den Verkäufer zur Entschädigungszahlung (Eviktionsleistung) verurteilt.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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