König Christian I. von Dänemark bevollmächtigt seinen Bruder, Graf Gerd VI. von Oldenburg, die bereits eingelösten und noch einzulösenden Schlösser in Schleswig-Holstein gelegentlich wieder zu verpfänden, wenn es wegen der königlichen Schulden erforderlich sein sollte. 1467 Dezember 15 (am dingestdaghe negst na sunte Lucien der hylghen juncfrauwen dage), Helsingborg

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Niedersächsisches Landesarchiv
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