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Vor Johan Rolandt Weyerstraß, pfalz-neuburgischem Vogt des Amtes Kaster, nehmen die namentlich aufgeführten Schöffen, Vorsteher, Meistbeerbte und gemeine Nachbarn der Dörfer Oberembt, Niederembt, Esch, Steinstraß, Rödingen, Hell und Bettenheim, die durch die unaufhörlichen Kontributionen für Kaiserliche, Schweden und Hessen dermaßen verarmbt und außgemattet worden, daß sie die in den Friedenstraktaten von Münster zur Abführung der Armeen beschlossenen Satisfaktionsgelder nicht aufbringen können, mit Bewilligung des Landesherrn von Johann Bernhard Freiherrn v. d. Bongart und seiner Gattin Johanna Elisabeth von Isellstein die Summe von 3000 Reichstalern auf gegen eine ablösbare Jahrrente von 150 Talern unter Verpfändung von Buschen die den 6 Dörfern als Gemeindeeigentum gehören. Inserierte Bewilligung Philipp Wilhelms, Düsseldorf, 1663 Februar 23.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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