Zwischen den Untertanen des Herzogs Ludwig zu Württemberg und Teck, Grafen zu Mömpelgart, und seines Rates und Rentkammermeisters Balthasar vor Karpfen zu Talheim (Schultheiß, Gericht und Gemeinde) ihres Fleckens. Talheim (1) einerseits und den Untertanen der Grafen Joachim zu Fürstenberg, Heiligenberg und Werdenberg, Landgrafen in der Baar und Herrn zu Hausach im Kinzigtal, kaiserlichen Rats, (Schultheiß, Gericht und Gemeinde) der Flecken Salmendingen und Ringingen andererseits ist ein Vergleich verabredet worden: Die von Salmendingen und Ringingen haben ihre Wiesen und Heufelder auf dem Heufeld im Salmendinger Zwing und Bann, die sie bisher zum Heuen genossen haben, teilweise zu Äckern gemacht und benutzen sie zum Fruchtanbau. Durch der Fruchtanbau wird der Flecken Talheim behindert, der dort eigene Wiesen und dazu mit seinem Vieh einen gemeinen Zutrieb hat. Zwischen den Flecken und Gemeinden, besonders zwischen Talheim und Salmendingen, wird mit Zulassung und Hilfe der Herrschaften und ihrer Amtleute auf neun Jahre ein nachbarlicher Vergleich verabredet: Neun Jahre lang soll zwischen denen von Salmendingen und Talheim in Trieb, und Weidbesuchung ein Unterschied vom Schlattenberg bis auf die Viehweide sein und durch Markungen bezeichnet werden. Flurnamen: auf dem Stitz. Jeder Teil muß mit Vieh, Rossen oder Schweinen in seinem Bezirk bleiben, was Tratt und Weidbesuch, auch Eicheln, Bucheln und Wildobst betrifft. Die Salmendinger dürfen im Fall besserer Gelegenheit nach Anzeigung beim Schultheißen Eicheln, Bucheln und Wildobst lesen, schütteln und nach Hause tragen. Die von Talheim dürfen diejenigen, die ihnen in ihrem Bezirk Schaden zufügen, mit einer Rügstrafe bis zu 5 Schilling Heller belegen und diese einziehen. Der Vergleich soll den Herrschaften an Oberherrlichkeit und Gerechtigkeit nicht schaden, auch nicht dem Grafen von Fürstenberg an seinem Zehnten, an Hoch- und Niedergerichtsbarkeit auf dem Heufeld. - Es werden zwei gleichlautende Urkunden ausgestellt: für die von Talheim und die von Salmendingen. (1) Talheim, Kreis Tübingen