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Elsbetha, Witwe des Hans Trenker, B. zu Stuttgart, daselbst gef., weil sie wider obrigkeitliches Gebot ein fremdes Mädchen in ihrem Hause beherbergt und es nach dessen Anzeige veranlaßt hatte, in ein Haus einzusteigen und dort zu stehlen, jedoch in Ansehung ihres hohen Alters und auf ihre Bitte der strengen Strafe entledigt und mit der Auflage freigel., sich fortan wohl zu verhalten, keine fremde Person ohne obrigkeitliche Erlaubnis zu beherbergen und nicht mehr zu stehlen, gelobt eidlich, diese Artikel zu befolgen, und schwört U.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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