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Verordnung betreffend die Anwendung des Gesetzes vom 20. August 1848 über die Abänderung des zivilgerichtlichen Verfahrens, vor allen Dingen bei Anwendung der Remonstration [Einwendung]
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Verordnung betreffend die Anwendung des Gesetzes vom 20. August 1848 über die Abänderung des zivilgerichtlichen Verfahrens, vor allen Dingen bei Anwendung der Remonstration [Einwendung]
E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> I Justizangelegenheiten >> I.6 Zivil- und Erbrechtsangelegenheiten, Versteigerungen, Hypotheken
Darmstadt, 1851 April 16
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