Berufung gegen das Urteil der Vorinstanz vom 8. Juli 1597, wonach der Appellant der Appellatin als Mutter des inzwischen verstorbenen Klägers für die Repressalien gegen ihren Sohn 700 Goldgulden nebst Kosten erstatten müsse und daß diese Geldsumme unmittelbar aus den sequestrierten Gütern des Appellanten zu entnehmen sei. Der Appellant ließ als Gubernator und Obrist der Festung Ruhrort den Düsseldorfer Bürger Wilhelm Boecker verhaften, um dadurch seine am Rhein bei Düsseldorfbeschlagnahmte Kornladung freizupressen. Diese Kornladung war in der Herrschaft Myllendonk als Kriegsviktualie für das kgl.-spanische Kriegsvolk angekauft worden. Hintergrund des Prozesses ist eine Schuldforderung der Margarethe von Delwig, verwitwete Ingenhoven, aufgrund einer Rentverschreibung Dietrichs von Myllendonk, des Bruders des Appellanten, von 1581 aus dem Hergershof zu Korschenbroich in der Herrschaft Myllendonk. Auf Gesuch der in Not geratenen Gläubigerin wurde die Kornladung durch das Stadtgericht zu Düsseldorf beschlagnahmt. Der Appellant erhebt auch Einreden gegen die Zuständigkeit der Vorinstanz, da seiner Ansicht nach Graf Peter Ernst von Mansfeld als kgl. Kommißkommissar der zuständige Richter sei. Das RKG bestätigt am 7. Juli 1613 das Urteil der Vorinstanz.
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Berufung gegen das Urteil der Vorinstanz vom 8. Juli 1597, wonach der Appellant der Appellatin als Mutter des inzwischen verstorbenen Klägers für die Repressalien gegen ihren Sohn 700 Goldgulden nebst Kosten erstatten müsse und daß diese Geldsumme unmittelbar aus den sequestrierten Gütern des Appellanten zu entnehmen sei. Der Appellant ließ als Gubernator und Obrist der Festung Ruhrort den Düsseldorfer Bürger Wilhelm Boecker verhaften, um dadurch seine am Rhein bei Düsseldorfbeschlagnahmte Kornladung freizupressen. Diese Kornladung war in der Herrschaft Myllendonk als Kriegsviktualie für das kgl.-spanische Kriegsvolk angekauft worden. Hintergrund des Prozesses ist eine Schuldforderung der Margarethe von Delwig, verwitwete Ingenhoven, aufgrund einer Rentverschreibung Dietrichs von Myllendonk, des Bruders des Appellanten, von 1581 aus dem Hergershof zu Korschenbroich in der Herrschaft Myllendonk. Auf Gesuch der in Not geratenen Gläubigerin wurde die Kornladung durch das Stadtgericht zu Düsseldorf beschlagnahmt. Der Appellant erhebt auch Einreden gegen die Zuständigkeit der Vorinstanz, da seiner Ansicht nach Graf Peter Ernst von Mansfeld als kgl. Kommißkommissar der zuständige Richter sei. Das RKG bestätigt am 7. Juli 1613 das Urteil der Vorinstanz.
AA 0627, 3842 - M 1084/2834
AA 0627 Reichskammergericht, Teil VI: M-O
Reichskammergericht, Teil VI: M-O >> 1. Buchstabe M
1597 - 1623 (1581 - 1613)
Enthaeltvermerke: Kläger: Johann von Myllendonk, Drachenfels, Meiderich und Reuland, (Bekl.) Beklagter: Maria Kluns(ch), Witwe des Anton Boecker, Stadtschreibers von Düsseldorf, zu Düsseldorf und Konsorten: Johann Boecker, Stadtschreiber von Düsseldorf, und sein Bruder Adam Boecker, Dietrich Boecker (1597 gerade verstorben), Gerichtsschreiber von Angermund, Matthias Mickius, Gerichtsschreiber des Amts Angermund, namens seiner Gattin Margarethe Boecker zu Ratingen, (Kl.: Wilhelm Boecker, Sohn der Maria Klunsch) Prokuratoren (Kl..): Dr. Johann Konrad Lasser [1595] 1597 Prokuratoren (Bekl.): Lic. Johann von Vianden 1597 - Dr. Andreas Pfeffer 1601 - Dr. Johann Gödelman 1612 Prozeßart: Appellationis Instanzen: 1. Jül.-berg. Hofgericht (Hofrichter und Kommissare) zu Düsseldorf 1589 - 1597 - 2. RKG 1597 - 1623 (1581 - 1613) Beweismittel: Rentverschreibung des Dietrich von Myllendonk für die Eheleute Leuf Ingenhoven und Margarethe von Delwig aus dem Hergerhof zu Korschenbroich von 1581 (II 39 - 45). Die Vorakten enthalten die Akten des Stadtgerichts Düsseldorf von 1588 als 1. Instanz in Sachen Margarethe von Delwigk ./. Johann von Myllendonk, die Akten des jül.-berg. Hofgerichts (Räte und Kommissare) von 1588 - 1590 als 2. Instanz in dieser Sache und die eigentlichen Vorakten zum obigen Prozeß zunächst als Extrajudizialverfahren des jül.-berg. Hofgerichts (Kommissare) von 1589 - 1591 und dann als ordentliches Verfahren von 1591 - 1597. Beschreibung: 2 Bde., 10 cm; Bd. I: 1,5 cm, 33 Bl., gebunden, Q 1 - 9, 11 - 14, 1 Beilage von 1613; Bd. II: 8,5 cm, 478 Bl., gebunden, Q 10 (Priora). Vgl. RKG 3839 (M 1081/2831).
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
28.04.2026, 08:32 MESZ