Skikurs I (Grundschule) - 7. Grundschwung
Vollständigen Titel anzeigen
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 20/005 18 R120026/107
P 35_196
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 20/005 18 P 35 Schwäbischer Skiverband e.V.
P 35 Schwäbischer Skiverband e.V. >> Filmdokumente
1973
Film 8 F 480 "Skikurs I (Grundschule) - 7. Grundschwung" des Instituts für Film und Bild in Wissenschaft und Unterricht München.
Adressatengruppe: Schul-, Freizeit- und Breitensport ab dem 5. Lebensjahr, Lehrerbildung und Lehrerfortbildung
Ziel: Darstellung der ersten schwunghaften Richtungsänderung über die Fallinie in der Grundschule
Produktion: BLV-Verlagsgesellschaft und Jahreszeiten-Verlag
didaktisch-methodische Leitung und Begleitkarte: Stud.-Prof. H. Brinkmann
Regie: M. Vorderwülbecke
Fachreferent im FWU: Prof. Dr. A. Kisch
Didaktisch-technische Erläuterungen:
Der im Arbeitsstreifen "Skikurs 7. Grundschwung" dargestellte Grundschwung ist die erste schwunghafte Richtungsänderung über die Fallinie. Er erschließt dem Lernenden mittelsteiles Gelände und macht ihn geländesicher.
Grundschwünge können durch längere Schrägfahrten großräumig miteinander verbunden oder rhythmisch aneinandergereiht nahe der Fallinie gefahren werden.
Aufbauend auf dem Pflugbogen und dem Seitruschen dient er als Basis für spätere Umsteigeschwünge. Der bewegungsunterstützende Stockeinsatz erleichtert die Ausführung einzelner Grundschwünge und ihre rhythmische Aneinanderreihung. Durch die Verwendung von Liften wird die Automatisierung grundlegender Fertigkeiten im alpinen Skilauf beschleunigt. Die motorischen Voraussetzungen zur Erlernung des Umsteige- und Parallelschwingens sind damit geschaffen.
Adressatengruppe: Schul-, Freizeit- und Breitensport ab dem 5. Lebensjahr, Lehrerbildung und Lehrerfortbildung
Ziel: Darstellung der ersten schwunghaften Richtungsänderung über die Fallinie in der Grundschule
Produktion: BLV-Verlagsgesellschaft und Jahreszeiten-Verlag
didaktisch-methodische Leitung und Begleitkarte: Stud.-Prof. H. Brinkmann
Regie: M. Vorderwülbecke
Fachreferent im FWU: Prof. Dr. A. Kisch
Didaktisch-technische Erläuterungen:
Der im Arbeitsstreifen "Skikurs 7. Grundschwung" dargestellte Grundschwung ist die erste schwunghafte Richtungsänderung über die Fallinie. Er erschließt dem Lernenden mittelsteiles Gelände und macht ihn geländesicher.
Grundschwünge können durch längere Schrägfahrten großräumig miteinander verbunden oder rhythmisch aneinandergereiht nahe der Fallinie gefahren werden.
Aufbauend auf dem Pflugbogen und dem Seitruschen dient er als Basis für spätere Umsteigeschwünge. Der bewegungsunterstützende Stockeinsatz erleichtert die Ausführung einzelner Grundschwünge und ihre rhythmische Aneinanderreihung. Durch die Verwendung von Liften wird die Automatisierung grundlegender Fertigkeiten im alpinen Skilauf beschleunigt. Die motorischen Voraussetzungen zur Erlernung des Umsteige- und Parallelschwingens sind damit geschaffen.
0'04
Audio-Visuelle Medien
Herkunft: Schwäbischer Skiverband e.V.
Bild-/Tonträger: Kopie von Super-8-mm-Film, ohne Ton
Bild-/Tonträger: Kopie von Super-8-mm-Film, ohne Ton
Skifahren
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:29 MEZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
- Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)
- Audiovisuelles Archiv (Tektonik)
- Film- und Tondokumente aus den Staatsarchiven (Tektonik)
- Ablieferungen des Hauptstaatsarchivs Stuttgart (Tektonik)
- P 35 Schwäbischer Skiverband e.V. (Bestand)
- Filmdokumente (Gliederung)