Grundstücksangelegenheit; Gerichtszuständigkeit
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GerKer, 747
GerKer Schöffengericht Kerpen
Schöffengericht Kerpen >> 1 Zivilsachen >> 1.6 Prozesse zweiter Instanz
1671 September 25
Enthält: Gegenstand der Auseinandersetzung sind 3 Viertel Ackerland, im Hahn gelegen, zwischen Gerhard Eßers und Gerhard Schmitz Ländereien, die der Vorfahre ("Vorseeß") von Schöffe Mahlsberg, Stoffel Kuper, im Jahr 1612 an Cornelius Horst verkauft hatte. Der Verkäufer konnte das Land aber (aus welchem Grund, wird nicht genannt) nicht abgeben. Man einigte sich damals, dass der Käufer mit 3 Vierteln Land bei Arnold Schieffer "uff der Kuhedrifft" entschädigt wurde und Kuper seinen Teil behielt. Johann Mahlsberg, der Besitznachfolger, gab ihn dann vor etwa 5 Jahren seinem Schwiegersohn Johann Kurten als Heiratssteuer. Dieser wiederum war ein Nachfahre des ehemaligen Käufers Cornelius Horst. Nun hatte sich zugetragen, dass Eidam Kurten, ohne Wissen des Schwiegervaters, die drei Viertel Ackerland den Erben von Cornelius Horst, den Erben Wirts, einräumte, in der Hoffnung sie würden sie gegen die anderen damals übergeben 3 Viertel eintauschen. Die Erben Wirts ließen sich darauf nicht ein, sondern erhoben nun Anspruch auf beide Teile. Mahlsberg wandte sich daraufhin an den Schultheißen des kurfürstlichen Gerichts in Blatzheim, Hieronymus Schick, um die Wirts-Erben zu einem Vergleich zu bewegen - aber vergeblich. Sie forderten stattdessen ein Gerichtsverfahren. Weil aber in Blatzheim selten Gericht gehalten werde (die Schöffen seien "gutentheils" nicht daran interessiert) und weil auf beiden Seiten Verwandschaft im Spiel sei, bittet Mahlsberg, den Schultheißen einmal summarisch über alles zu verhören und die Sache an einen unparteiischen Rechtsgelehrten zur Entscheidung zu stellen. Der kurfürstliche Beauftragte Caspar Larich verweist ihn an das Gericht zu Lechenich. Die dortigen Schöffen: Erp, Horichem, Kemmerlingh und Sprockh, nehmen sich der Sache an. Die Supplik Mahlsbergs soll zunächst den Erben Wirts mitgeteilt werden. Sie setzten ihnen einen Termin auf den 6.10., ihrerseits die beim Schultheißen von Blatzheim eingebrachte Klage vorzulegen und weiteren Bescheid zu erwarten.
Schriftstücke: 1
Archivale
Eßers - Gerhard 1671
Horst, Cornelius 1612
Kuper, Stoffel 1612
Kurten, Johann
Larich, Caspar, Bevollmächtigter des Kurfürsten
Mahlsberg, Johann, aus Blatzheim
Rechnung
Schick, Hieronymus, Schultheiß in Blatzheim
Schieffer, Arnold
Schmitz - Gerhard 1671
Wirts - Erben, in Blatzheim
Blatzheim - Schöffen (namentlich)
Blatzheim - Gericht
Lechenich - Gericht
Aussteuer = Mitgift
Flurnamen - uff der Kuhedrifft
Gerichtszuständigkeit
Grundstücksangelegenheit
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
09.01.2026, 11:24 MEZ