Kameralamt Tübingen (Bestand)
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Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Wü 125/28 T 1
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen (Archivtektonik) >> Südwürttembergische Bestände >> Finanzen >> Kameralämter (bis 1922 bestehende)
1806-1921
Überlieferungsgeschichte
Behördengeschichte
Das Kameralamt Tübingen bestand von 1806 - 1922. Gemäß Verfügung vom 25.05.1839 (Reg.Bl. S. 387) betr. Änderungen in der Kameralbezirkseinteilung wurde mit Wirkung vom 01.07.1839 das Kameralamt Lustnau aufgelöst und 18 Orte des Oberamtsbezirks Tübingen, die seither dem Kameralamt Lustnau zugehörten, dem Kameralamt Tübingen unterstellt. Zu gleicher Zeit trat das Kameralamt Tübingen die zum Oberamtsbezirk Rottenburg gehörigen Orte Bodelshausen, Mössingen, Öschingen, Ofterdingen und Talheim an das Kameralamt Rottenburg ab.
Im Zuge der weiteren Verringerung der Kameralämter erging am 06.03.1843 (Reg.Bl. S. 211 - 228) eine Königliche Verfügung, wonach das Kameralamt Tübingen von dem nach Stuttgart verlegten Kameralamt Weil im Schönbuch den Ort Dettenhausen und vom Kameralamt Pfullingen den Ort Pliezhausen übernahm, dagegen die Ortschaft Altenrieth an das Kameralamt Neuffen abtrat. Das Kameralamt Tübingen umfasste nun den gesamten Oberamtsbezirk Tübingen und zusammen mit dem Kameralamt Reuthin auch noch das Oberamt Herrenberg. Infolge Verlegung des Kameralamts Reuthin nach Herrenberg trat das Kameralamt Tübingen laut Verfügung des Finanzministeriums vom 24.01.1895 (Reg.Bl. S. 39) die Orte Altingen, Breitenholz, Entringen, Kayh, Mönchberg, Oberndorf, Pfäffingen, Poltringen, Reusten und Unterjesingen an das Kameralamt Herrenberg ab. Nun deckte sich der Kameralbezirk Tübingen mit dem Oberamtsbezirk Tübingen, eine Änderung dieser Einteilung trat bis 1922 nicht mehr ein.
Bestandsgeschichte und Bearbeiterbericht
Der Bestand umfasst 205 Büschel = 3,50 lfd. Meter.
Der Bestand des Kameralamts Tübingen enthält teilweise Akten der aufgelösten und benachbarten Kameralämter, die, soweit es sich um geschlossene Vorgänge handelt, zweckmäßigerweise im Bestand des Kameralamts Tübingen belassen wurden.
Die Unterlagen wurden zunächst im Staatsarchiv Ludwigsburg als Bestand F 88 geführt. Das Findbuch erstellte Josef Spang im Jahr 1952.
Im Mai 2008 gab Gunther Steinebronn die Titelaufnahmen in das Erschließungsprogramm scopeArchiv ein. Corinna Knobloch führte die Indizierung und abschließende Kontrollen durch.
Die Zitierweise des Bestandes lautet:
Wü 125/28 T 1 Nr. [Bestellnummer]
Behördengeschichte
Das Kameralamt Tübingen bestand von 1806 - 1922. Gemäß Verfügung vom 25.05.1839 (Reg.Bl. S. 387) betr. Änderungen in der Kameralbezirkseinteilung wurde mit Wirkung vom 01.07.1839 das Kameralamt Lustnau aufgelöst und 18 Orte des Oberamtsbezirks Tübingen, die seither dem Kameralamt Lustnau zugehörten, dem Kameralamt Tübingen unterstellt. Zu gleicher Zeit trat das Kameralamt Tübingen die zum Oberamtsbezirk Rottenburg gehörigen Orte Bodelshausen, Mössingen, Öschingen, Ofterdingen und Talheim an das Kameralamt Rottenburg ab.
Im Zuge der weiteren Verringerung der Kameralämter erging am 06.03.1843 (Reg.Bl. S. 211 - 228) eine Königliche Verfügung, wonach das Kameralamt Tübingen von dem nach Stuttgart verlegten Kameralamt Weil im Schönbuch den Ort Dettenhausen und vom Kameralamt Pfullingen den Ort Pliezhausen übernahm, dagegen die Ortschaft Altenrieth an das Kameralamt Neuffen abtrat. Das Kameralamt Tübingen umfasste nun den gesamten Oberamtsbezirk Tübingen und zusammen mit dem Kameralamt Reuthin auch noch das Oberamt Herrenberg. Infolge Verlegung des Kameralamts Reuthin nach Herrenberg trat das Kameralamt Tübingen laut Verfügung des Finanzministeriums vom 24.01.1895 (Reg.Bl. S. 39) die Orte Altingen, Breitenholz, Entringen, Kayh, Mönchberg, Oberndorf, Pfäffingen, Poltringen, Reusten und Unterjesingen an das Kameralamt Herrenberg ab. Nun deckte sich der Kameralbezirk Tübingen mit dem Oberamtsbezirk Tübingen, eine Änderung dieser Einteilung trat bis 1922 nicht mehr ein.
Bestandsgeschichte und Bearbeiterbericht
Der Bestand umfasst 205 Büschel = 3,50 lfd. Meter.
Der Bestand des Kameralamts Tübingen enthält teilweise Akten der aufgelösten und benachbarten Kameralämter, die, soweit es sich um geschlossene Vorgänge handelt, zweckmäßigerweise im Bestand des Kameralamts Tübingen belassen wurden.
Die Unterlagen wurden zunächst im Staatsarchiv Ludwigsburg als Bestand F 88 geführt. Das Findbuch erstellte Josef Spang im Jahr 1952.
Im Mai 2008 gab Gunther Steinebronn die Titelaufnahmen in das Erschließungsprogramm scopeArchiv ein. Corinna Knobloch führte die Indizierung und abschließende Kontrollen durch.
Die Zitierweise des Bestandes lautet:
Wü 125/28 T 1 Nr. [Bestellnummer]
205 Akten (3,5 lfd.m)
Bestand
Tübingen TÜ; Kameralamt
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
03.04.2025, 08:37 MESZ