Zentralorganisationskommission (Bestand)
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Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, D 21
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik) >> Behörden der Übergangszeit um 1803-um 1817 >> Organisationskommissionen 1802-1817
1806-1810 (Vorakten ab 1382, Nachakten bis 1837)
Inhalt und Bewertung
Die Organisation, d.h. vor allem der Aufbau neuer Verwaltungsstrukturen in den seit dem Reichsdeputationshauptschluß (1803) durch Württemberg erworbenen Gebieten, wurde Kommissionen aus Juristen, Verwaltungs- und Finanzfachleuten übertragen, die im Land umherreisten und ihre komplexe Aufgabe in erstaunlich kurzer Zeit erledigten. Zu ihren Agenden gehörten die Zivilbesitznahme (v.a. Erbhuldigung der neuen Untertanen), ggf. die Abdankung von Kreismilitärverbänden, die Entmachtung der Patrimonialherrschaften durch schrittweisen Entzug hergebrachter Befugnisse, die Verpflichtung oder Pensionierung der Diener- und Beamtenschaft und die Regelung von deren künftigen Bezügen, die Bereinigung der Binnen- und Außengrenzen sowie der Interessenausgleich mit den angrenzenden neuen Souveränen (auch bei der Abwicklung alter Schulden), die oft grenzüberschreitende Einforderung von Außenständen, die Sicherung der Archive und Registraturen, die Erfassung und weitgehende Außerkraftsetzung der lokalen Statuten, Rechtskodifikationen, Ordnungen und Privilegien, die unverzügliche Erstellung von Vermögensverzeichnissen, Einnahmen- und Ausgabenetats (von Kommunen, Korporationen, Stiftungen, Klöstern, Pfarreien und Kaplaneien), die Erfassung der Lehen, die Umverteilung des kommunalen Liegenschaftsvermögens und Waldbesitzes sowie der laufenden Revenuen (Gefälle, Steuern, Gebühren) durch Festlegung des nunmehr dem württembergischen Staat gebührenden Anteils, die Erfassung des steuerbaren Grundvermögens durch Kataster, die Einrichtung neuer Verwaltungsdistrikte, die Übertragung der im württembergischen Kernland geltenden Verwaltungsgrundsätze und -ordnungen auf die neuen Lande und schließlich die Regulierung von Wirtschaft und Verkehrswesen. Mit den enormen Gebietsgewinnen seit der Annahme der Königswürde durch Kurfürst Friedrich (1. Januar 1806), der Unterzeichnung der Rheinbundakte (20. Juli 1806), der Annexion der Gebiete des Deutschen Ordens um Mergentheim (20. April 1809) ) sowie schließlich der Verträge zum Grenzausgleich mit Baden und Bayern (1810) erreichten die Organisationsgeschäfte ein bisher nicht gekanntes Ausmaß. Zu deren Bewältigung wurde 1806 die Zentralorganisationskommission geschaffen, die aber nur bis Sommer/Herbst 1810 bestand (genaue Daten unbekannt). Die Eingliederung der durch Württemberg im Vertrag von Compiègne (24. April 1810) und durch den Staatsvertrag vom 18. Mai desselben Jahres von Bayern erworbenen Gebiete, der zwischenstaatliche Schuldenausgleich und die endgültige Grenzziehung wurden dagegen einer am 28. Oktober 1810 eingesetzten speziellen Organisations- und Grenzbereinigungskommission übertragen (vgl. hierzu den Bestand D 112 a).
Der Bestand bildet lediglich schwerpunktmäßig die Tätigkeit der Zentralorganisationskommission in einigen der mit dem Pressburger Frieden vom 26. Dezember 1805 an Württemberg angefallenen Gebieten ab, von einer gleichmäßigen oder gar vollständigen Berücksichtigung aller neuen Landesteile kann nicht die Rede sein. Besonders gut sind die Aktivitäten der für die hohenlohischen Fürstentümer zuständigen Kommissare belegt, die 1806-1810 ihr Standquartier in Öhringen hatten. Umfangreiches Material ist auch zu einigen vormals österreichischen Territorien (Nellenburg, Hohenberg, Städte und Herrschaften in Oberschwaben), zu vormaligen Reichsklöstern (Buchau, Heggbach, Ochsenhausen, Schussenried, Weingarten u.a.) und Reichsgrafen oder -fürsten ebenfalls in Oberschwaben (Königsegg, Thurn und Taxis, Waldburg), zu den Gebieten des Deutschen Ordens rund um die ehemalige Deutschmeister-Residenz Mergentheim wie auch zu den Besitzungen der Kommenden Oettingen, Kapfenburg und Heilbronn vorhanden. Ansonsten machen die örtlichen Betreffe eher einen zufällig zusammengestückelten (z.B. bei den Ritterkantonen) und sehr unvollständigen Eindruck. Der Bestand gelangte noch im 19. Jahrhundert über das Finanzarchiv an das spätere Staatsarchiv Ludwigsburg. Der hiesige Registrator Braumiller fertigte 1880 das bis 2010 in Gebrauch gewesene Repertorium, indem er lediglich die mutmaßlich noch im Finanzarchiv entstandenen alten Aktenbüschel-Aufschriften oder Titel abschrieb und buchmäßig zusammenfasste. Im Dezember 2010 wurde dieses Findbuch durch Marionela Wolf in Scope erfasst bzw. retrokonvertiert. Im Zuge der Erschließung der unverzeichneten Nachträge der Beständegruppe D (Behörden der Übergangszeit) im Staatsarchiv Ludwigsburg wurden zusätzlich 135 Büschel in einem Gesamtumfang von ca. 1,8 m aus einem unverzeichneten Rest von D 21 sowie aus den provisorischen Kleinstbeständen D 24 a, D 25, D 26, D 27 und D 28, die ihrerseits zumindest teilweise aus den Registraturen der Kreisregierungen stammen dürften, durch den Unterzeichneten dem Bestand hinzugefügt und erschlossen, die Titelaufnahmen wurden in die bestehende Sachsystematik eingefügt. Wegen der vorgegebenen knappen Bearbeitungszeit blieben dagegen die von Braumiller gefertigten und wegen ihrer altertümlichen Diktion häufig unklaren oder grob missverständlichen Titelaufnahmen im großen Ganzen - so unbefriedigend das auch sein mag - unangetastet. Statt dessen wurden nur die irreführendsten Formulierungen und offenkundige Fehler beseitigt, die an sich wünschenswerte komplette Neuverzeichnung stand im Rahmen der Nachträge-Erschließung nie zur Debatte. Autopsie wurde nur durchgeführt, wenn die Titelaufnahmen absolut keinen Sinn ergaben.
Ludwigsburg, im März 2011
Dr. Peter Steuer
Die Organisation, d.h. vor allem der Aufbau neuer Verwaltungsstrukturen in den seit dem Reichsdeputationshauptschluß (1803) durch Württemberg erworbenen Gebieten, wurde Kommissionen aus Juristen, Verwaltungs- und Finanzfachleuten übertragen, die im Land umherreisten und ihre komplexe Aufgabe in erstaunlich kurzer Zeit erledigten. Zu ihren Agenden gehörten die Zivilbesitznahme (v.a. Erbhuldigung der neuen Untertanen), ggf. die Abdankung von Kreismilitärverbänden, die Entmachtung der Patrimonialherrschaften durch schrittweisen Entzug hergebrachter Befugnisse, die Verpflichtung oder Pensionierung der Diener- und Beamtenschaft und die Regelung von deren künftigen Bezügen, die Bereinigung der Binnen- und Außengrenzen sowie der Interessenausgleich mit den angrenzenden neuen Souveränen (auch bei der Abwicklung alter Schulden), die oft grenzüberschreitende Einforderung von Außenständen, die Sicherung der Archive und Registraturen, die Erfassung und weitgehende Außerkraftsetzung der lokalen Statuten, Rechtskodifikationen, Ordnungen und Privilegien, die unverzügliche Erstellung von Vermögensverzeichnissen, Einnahmen- und Ausgabenetats (von Kommunen, Korporationen, Stiftungen, Klöstern, Pfarreien und Kaplaneien), die Erfassung der Lehen, die Umverteilung des kommunalen Liegenschaftsvermögens und Waldbesitzes sowie der laufenden Revenuen (Gefälle, Steuern, Gebühren) durch Festlegung des nunmehr dem württembergischen Staat gebührenden Anteils, die Erfassung des steuerbaren Grundvermögens durch Kataster, die Einrichtung neuer Verwaltungsdistrikte, die Übertragung der im württembergischen Kernland geltenden Verwaltungsgrundsätze und -ordnungen auf die neuen Lande und schließlich die Regulierung von Wirtschaft und Verkehrswesen. Mit den enormen Gebietsgewinnen seit der Annahme der Königswürde durch Kurfürst Friedrich (1. Januar 1806), der Unterzeichnung der Rheinbundakte (20. Juli 1806), der Annexion der Gebiete des Deutschen Ordens um Mergentheim (20. April 1809) ) sowie schließlich der Verträge zum Grenzausgleich mit Baden und Bayern (1810) erreichten die Organisationsgeschäfte ein bisher nicht gekanntes Ausmaß. Zu deren Bewältigung wurde 1806 die Zentralorganisationskommission geschaffen, die aber nur bis Sommer/Herbst 1810 bestand (genaue Daten unbekannt). Die Eingliederung der durch Württemberg im Vertrag von Compiègne (24. April 1810) und durch den Staatsvertrag vom 18. Mai desselben Jahres von Bayern erworbenen Gebiete, der zwischenstaatliche Schuldenausgleich und die endgültige Grenzziehung wurden dagegen einer am 28. Oktober 1810 eingesetzten speziellen Organisations- und Grenzbereinigungskommission übertragen (vgl. hierzu den Bestand D 112 a).
Der Bestand bildet lediglich schwerpunktmäßig die Tätigkeit der Zentralorganisationskommission in einigen der mit dem Pressburger Frieden vom 26. Dezember 1805 an Württemberg angefallenen Gebieten ab, von einer gleichmäßigen oder gar vollständigen Berücksichtigung aller neuen Landesteile kann nicht die Rede sein. Besonders gut sind die Aktivitäten der für die hohenlohischen Fürstentümer zuständigen Kommissare belegt, die 1806-1810 ihr Standquartier in Öhringen hatten. Umfangreiches Material ist auch zu einigen vormals österreichischen Territorien (Nellenburg, Hohenberg, Städte und Herrschaften in Oberschwaben), zu vormaligen Reichsklöstern (Buchau, Heggbach, Ochsenhausen, Schussenried, Weingarten u.a.) und Reichsgrafen oder -fürsten ebenfalls in Oberschwaben (Königsegg, Thurn und Taxis, Waldburg), zu den Gebieten des Deutschen Ordens rund um die ehemalige Deutschmeister-Residenz Mergentheim wie auch zu den Besitzungen der Kommenden Oettingen, Kapfenburg und Heilbronn vorhanden. Ansonsten machen die örtlichen Betreffe eher einen zufällig zusammengestückelten (z.B. bei den Ritterkantonen) und sehr unvollständigen Eindruck. Der Bestand gelangte noch im 19. Jahrhundert über das Finanzarchiv an das spätere Staatsarchiv Ludwigsburg. Der hiesige Registrator Braumiller fertigte 1880 das bis 2010 in Gebrauch gewesene Repertorium, indem er lediglich die mutmaßlich noch im Finanzarchiv entstandenen alten Aktenbüschel-Aufschriften oder Titel abschrieb und buchmäßig zusammenfasste. Im Dezember 2010 wurde dieses Findbuch durch Marionela Wolf in Scope erfasst bzw. retrokonvertiert. Im Zuge der Erschließung der unverzeichneten Nachträge der Beständegruppe D (Behörden der Übergangszeit) im Staatsarchiv Ludwigsburg wurden zusätzlich 135 Büschel in einem Gesamtumfang von ca. 1,8 m aus einem unverzeichneten Rest von D 21 sowie aus den provisorischen Kleinstbeständen D 24 a, D 25, D 26, D 27 und D 28, die ihrerseits zumindest teilweise aus den Registraturen der Kreisregierungen stammen dürften, durch den Unterzeichneten dem Bestand hinzugefügt und erschlossen, die Titelaufnahmen wurden in die bestehende Sachsystematik eingefügt. Wegen der vorgegebenen knappen Bearbeitungszeit blieben dagegen die von Braumiller gefertigten und wegen ihrer altertümlichen Diktion häufig unklaren oder grob missverständlichen Titelaufnahmen im großen Ganzen - so unbefriedigend das auch sein mag - unangetastet. Statt dessen wurden nur die irreführendsten Formulierungen und offenkundige Fehler beseitigt, die an sich wünschenswerte komplette Neuverzeichnung stand im Rahmen der Nachträge-Erschließung nie zur Debatte. Autopsie wurde nur durchgeführt, wenn die Titelaufnahmen absolut keinen Sinn ergaben.
Ludwigsburg, im März 2011
Dr. Peter Steuer
525 Büschel, 15 Bände (25,1 lfd. m)
Bestand
Wintterlin, Friedrich: Geschichte der Behördenorganisation in Württemberg Bd. 1: Bis zum Regierungsantritt König Wilhelms I. Stuttgart 1904 (auf S. 193 ff. nur Hinweise zur Organisation der neuen Landesteile, zu den hiermit beauftragten Kommissionen und speziell zur Zentralorganisationskommission kein Wort).
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
13.11.2025, 14:40 MEZ