Johannes Ludwig von (Welsch-)Neudorf bekennt dem Philipp Lemeler von Arzbach seit einem 1718 vollzogenen Ochsenkauf 12 Reichstaler 39 Albus schuldig zu sein und setzt genannte Grundstücke, auch seine Hofreite zu Neudorf zu Pfand. Siegel des Stadtgerichts zu Montabaur, besch. durch die Schöffen Math. Wehner und Joh. Nik. Braun. Bescheinigt von J. N. Braun im Auftrag des Gerichtsschreibers Ant. Stahlhoffen.
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Johannes Ludwig von (Welsch-)Neudorf bekennt dem Philipp Lemeler von Arzbach seit einem 1718 vollzogenen Ochsenkauf 12 Reichstaler 39 Albus schuldig zu sein und setzt genannte Grundstücke, auch seine Hofreite zu Neudorf zu Pfand. Siegel des Stadtgerichts zu Montabaur, besch. durch die Schöffen Math. Wehner und Joh. Nik. Braun. Bescheinigt von J. N. Braun im Auftrag des Gerichtsschreibers Ant. Stahlhoffen.
116, U 243
116 Kurtrier: Amt Montabaur
Kurtrier: Amt Montabaur >> 1 Urkunden >> 1651-1805
1727 April 21
Original, Pergament, Siegel fehlt
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Month. 21. April 1727
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Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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17.06.2025, 14:10 MESZ