Oberbauinspektion (Bestand)
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Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 423
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe (Archivtektonik) >> Neuere Bestände (vornehmlich ab ca. 1800) >> Finanzen, Landwirtschaft und Forst >> Zentrale Bauverwaltung
1770-1889
Inhalt und Bewertung
Prüfung staatlicher und körperschaftlicher Baumaßnahmen mit Schwerpunkt auf Kirchen- und Schulbauten
Behördengeschichte: Das staatliche Bauwesen im Großherzogtum Baden wurde durch das Organisationssreskript vom 26. November 1809 dem Staatswirtschafts- und Domänendepartement im Finanzministerium unterstellt (Regierungsblatt S. 482, Beilage Lit. F). Die Beamten des "Landbauwesens" bestanden aus dem Oberbaudirektor und dessen Gehilfen, aus den Kreisbaumeistern für die Kreise (im damaligen Wortsinn) und aus den Distriktsbaumeistern, wobei ein Distrikt mehrere Bezirksämter umfassen konnte. Mit Verordnung vom 31. Dezember 1819 (Regierungsblatt 1820 S. 1 f.) wurde die Organisation des Landbauwesens dahingehend ergänzt, dass dem Oberbaudirektor ein Oberbauinspektor zur Seite gestellt wurde. Zusätzlich wurden zwei weitere Oberbauinspektoren (je einer für die südliche und die nördliche Landeshälfte) angestellt, denen die Bauinspektoren in den einzelnen Kreisen unterstellt waren. Mit Erlass vom 14. Januar 1820 (Regierungsblatt S. 16) wurde aber bestimmt, dass die Bauinspektoren den Titel Bezirksbaumeister und die Oberbauinspektoren den Titel Kreisbaumeister führen sollten. Eine Instruktion für das bei dem Landbauwesen angestellte Dienstpersonal vom 9. Juni 1820 befindet sich in der Akte GLA 237 Nr. 10958. Trotz des Erlasses vom 14. Januar 1820 führten die Bezirks- und Kreisbaumeister gelegentlich den Titel Bau- bzw. Oberbauinspektoren. Durch Entschließung des Staatsministeriums vom 24. Dezember 1835 wurden die Oberbauinspektionen in Freiburg und Karlsruhe aufgehoben und eine Bauinspektion in Karlsruhe errichtet, die mit der Baudirektion verbunden wurde (Regierungsblatt 1836 S. 3 f.). Diese Bauinspektion hatte die Aufgabe, sich in Gutachten zu den Berichten der Bezirksbauinspektionen zu äußern, während die beiden vorherigen Oberbauinspektionen die Tätigkeit der Bezirksbauinspektionen zu überwachen hatten. Die Mitwirkungsfunktion der Bauinspektion geht auch aus der Verordnung über das Hochbauwesen der Staatsverwaltung vom 7. März 1844 hervor (GLA 237 Nr. 10959). Etwas verbessert wurde die Stellung der Bauinspektion durch die Verordnung vom 28. April 1849 über die Unterhaltung der Staatsgebäude. Demnach waren die Voranschläge über Bauunterhaltungsarbeiten an die Bauinspektion einzureichen, wo diese geprüft und der genehmigenden Behörde vorgelegt wurden. Das Nebeneinander mehrerer Baubehörden mit uneindeutigen Kompetenzen führte zu Unzuträglichkeiten, deren Beseitigung Ziel der "Verordnung über die organischen Einrichtungen zur Besorgung des dem Staate und den Gemeinden, anderen Körperschaften und Stiftungen obliegenden Hochbauwesens sowie zur Besorgung des technischen Teils der Baupolizei" vom 15. Juni 1859 war (Regierungsblatt S. 213-216). Als Baubehörden zur Besorgung des Hoch- und Landbauwesens wurden nunmehr die Baudirektion, die Oberbauinspektion und die Bezirksbauinspektionen bestimmt. Nach Artikel 4 dieser Verordnung waren die Aufgaben der Oberbauinspektion: 1. die Entwürfe der Bezirksbauinspektionen über neu zu erbauende Staatsgebäude sowie deren Voranschläge über die bauliche Unterhaltung und Änderung dieser Gebäude auf Verlangen der jeweiligen bauleitenden Behörde zu prüfen; 2. die Entwürfe der Bezirksbauinspektionen über neu zu erbauende "wichtigere" Gebäude der Gemeinden, anderer Körperschaften und Stiftungen sowie über größere Reparaturen und Veränderungen an solchen Gebäuden auf Verlangen der jeweils zuständigen Mittel- oder Zentralbehörde zu begutachten; 3. die Dienstführung der Bezirksbauinspektionen und die Ausführung der diesen übertragenen Neubauten und Unterhaltungsarbeiten zu untersuchen; 4. auf Aufforderung sowie im Falle der Meinungsverschiedenheit zwischen der Bezirkspolizeibehörde und der Bezirksbauinspektion die höhere Polizeibehörde zu beraten; 5. bei der Staatsprüfung der Baukandidaten mitzuwirken.
Bestandsbearbeitung: Die Akten des vorliegenden Bestandes sind im Kern in den Jahren 1826-1866 entstanden. Entsprechend der Kurzlebigkeit der eigentlichen Oberbauinspektion enthält Bestand 423 einen relativ hohen Anteil von Unterlagen mit Laufzeitbeginn aus der Zeit der Vorgängerbehörden und auch mit Laufzeitende aus der Zeit nach dem Übergang der Aufgaben der Oberbauinspektion auf die Baudirektion. Weil die Oberbauinspektion lediglich eine mitwirkende Funktion hatte, sind auch die Akten der übergeordneten Baudirektion (Bestand 422) als auch der Bauämter auf Bezirksebene (Beständegruppe 424) heranzuziehen. Die Akten der Oberbauinspektion dokumentieren staatliche und körperschaftliche Baumaßnahmen mit einem gewissen Schwerpunkt auf Kirchen- und Schulbauten. Die Akten wurden durch Herrn Dr. Hans Georg Zier verzeichnet und sind alphabetisch nach Ortsnamen geordnet. Karlsruhe, 1. April 1976 Dr. Hermann Ehmer (leicht modifizierte Fassung des Vorworts) Konversion: Im Jahr 2023 wurde das maschinenschriftliche Findmittel durch Frau Sigrun Gees konvertiert. Die Endredaktion durch den Unterzeichneten beschränkte sich auf die Auflösung von Gruppenverzeichnungen mehrbändiger Akten und die Präzisierung unklarer Titelaufnahmen. Karlsruhe, im April 2024 Dr. Martin Stingl
Prüfung staatlicher und körperschaftlicher Baumaßnahmen mit Schwerpunkt auf Kirchen- und Schulbauten
Behördengeschichte: Das staatliche Bauwesen im Großherzogtum Baden wurde durch das Organisationssreskript vom 26. November 1809 dem Staatswirtschafts- und Domänendepartement im Finanzministerium unterstellt (Regierungsblatt S. 482, Beilage Lit. F). Die Beamten des "Landbauwesens" bestanden aus dem Oberbaudirektor und dessen Gehilfen, aus den Kreisbaumeistern für die Kreise (im damaligen Wortsinn) und aus den Distriktsbaumeistern, wobei ein Distrikt mehrere Bezirksämter umfassen konnte. Mit Verordnung vom 31. Dezember 1819 (Regierungsblatt 1820 S. 1 f.) wurde die Organisation des Landbauwesens dahingehend ergänzt, dass dem Oberbaudirektor ein Oberbauinspektor zur Seite gestellt wurde. Zusätzlich wurden zwei weitere Oberbauinspektoren (je einer für die südliche und die nördliche Landeshälfte) angestellt, denen die Bauinspektoren in den einzelnen Kreisen unterstellt waren. Mit Erlass vom 14. Januar 1820 (Regierungsblatt S. 16) wurde aber bestimmt, dass die Bauinspektoren den Titel Bezirksbaumeister und die Oberbauinspektoren den Titel Kreisbaumeister führen sollten. Eine Instruktion für das bei dem Landbauwesen angestellte Dienstpersonal vom 9. Juni 1820 befindet sich in der Akte GLA 237 Nr. 10958. Trotz des Erlasses vom 14. Januar 1820 führten die Bezirks- und Kreisbaumeister gelegentlich den Titel Bau- bzw. Oberbauinspektoren. Durch Entschließung des Staatsministeriums vom 24. Dezember 1835 wurden die Oberbauinspektionen in Freiburg und Karlsruhe aufgehoben und eine Bauinspektion in Karlsruhe errichtet, die mit der Baudirektion verbunden wurde (Regierungsblatt 1836 S. 3 f.). Diese Bauinspektion hatte die Aufgabe, sich in Gutachten zu den Berichten der Bezirksbauinspektionen zu äußern, während die beiden vorherigen Oberbauinspektionen die Tätigkeit der Bezirksbauinspektionen zu überwachen hatten. Die Mitwirkungsfunktion der Bauinspektion geht auch aus der Verordnung über das Hochbauwesen der Staatsverwaltung vom 7. März 1844 hervor (GLA 237 Nr. 10959). Etwas verbessert wurde die Stellung der Bauinspektion durch die Verordnung vom 28. April 1849 über die Unterhaltung der Staatsgebäude. Demnach waren die Voranschläge über Bauunterhaltungsarbeiten an die Bauinspektion einzureichen, wo diese geprüft und der genehmigenden Behörde vorgelegt wurden. Das Nebeneinander mehrerer Baubehörden mit uneindeutigen Kompetenzen führte zu Unzuträglichkeiten, deren Beseitigung Ziel der "Verordnung über die organischen Einrichtungen zur Besorgung des dem Staate und den Gemeinden, anderen Körperschaften und Stiftungen obliegenden Hochbauwesens sowie zur Besorgung des technischen Teils der Baupolizei" vom 15. Juni 1859 war (Regierungsblatt S. 213-216). Als Baubehörden zur Besorgung des Hoch- und Landbauwesens wurden nunmehr die Baudirektion, die Oberbauinspektion und die Bezirksbauinspektionen bestimmt. Nach Artikel 4 dieser Verordnung waren die Aufgaben der Oberbauinspektion: 1. die Entwürfe der Bezirksbauinspektionen über neu zu erbauende Staatsgebäude sowie deren Voranschläge über die bauliche Unterhaltung und Änderung dieser Gebäude auf Verlangen der jeweiligen bauleitenden Behörde zu prüfen; 2. die Entwürfe der Bezirksbauinspektionen über neu zu erbauende "wichtigere" Gebäude der Gemeinden, anderer Körperschaften und Stiftungen sowie über größere Reparaturen und Veränderungen an solchen Gebäuden auf Verlangen der jeweils zuständigen Mittel- oder Zentralbehörde zu begutachten; 3. die Dienstführung der Bezirksbauinspektionen und die Ausführung der diesen übertragenen Neubauten und Unterhaltungsarbeiten zu untersuchen; 4. auf Aufforderung sowie im Falle der Meinungsverschiedenheit zwischen der Bezirkspolizeibehörde und der Bezirksbauinspektion die höhere Polizeibehörde zu beraten; 5. bei der Staatsprüfung der Baukandidaten mitzuwirken.
Bestandsbearbeitung: Die Akten des vorliegenden Bestandes sind im Kern in den Jahren 1826-1866 entstanden. Entsprechend der Kurzlebigkeit der eigentlichen Oberbauinspektion enthält Bestand 423 einen relativ hohen Anteil von Unterlagen mit Laufzeitbeginn aus der Zeit der Vorgängerbehörden und auch mit Laufzeitende aus der Zeit nach dem Übergang der Aufgaben der Oberbauinspektion auf die Baudirektion. Weil die Oberbauinspektion lediglich eine mitwirkende Funktion hatte, sind auch die Akten der übergeordneten Baudirektion (Bestand 422) als auch der Bauämter auf Bezirksebene (Beständegruppe 424) heranzuziehen. Die Akten der Oberbauinspektion dokumentieren staatliche und körperschaftliche Baumaßnahmen mit einem gewissen Schwerpunkt auf Kirchen- und Schulbauten. Die Akten wurden durch Herrn Dr. Hans Georg Zier verzeichnet und sind alphabetisch nach Ortsnamen geordnet. Karlsruhe, 1. April 1976 Dr. Hermann Ehmer (leicht modifizierte Fassung des Vorworts) Konversion: Im Jahr 2023 wurde das maschinenschriftliche Findmittel durch Frau Sigrun Gees konvertiert. Die Endredaktion durch den Unterzeichneten beschränkte sich auf die Auflösung von Gruppenverzeichnungen mehrbändiger Akten und die Präzisierung unklarer Titelaufnahmen. Karlsruhe, im April 2024 Dr. Martin Stingl
730 Akten (Nr. 1-730)
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
03.04.2025, 11:03 MESZ