Bildung eines Westdeutschen Staates: Verfassung bzw. Grundgesetz
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Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Wü 2 T 1 Nr. 130
221 A
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Wü 2 T 1 Staatskanzlei Württemberg-Hohenzollern
Staatskanzlei Württemberg-Hohenzollern >> 2. Verhältnis und Beziehungen zu Gesamtdeutschland >> 2.5. Bildung eines westdeutschen Staates >> 2.5.1. Allgemeines
1948-1949
Enthält: Kurzprotokoll über die Eröffnungssitzung des Parlamentarischen Rates am 1. September 1948 in der Pädagogischen Akademie in Bonn; Protokoll der Sitzung der Militärgouverneure und der Ministerpräsidenten am 26. Juli 1948 in Frankfurt am Main; Entschließung der Ministerpräsidenten zum Bundeswahlrecht; Verteilung der Volksmandate auf die Länder; Telegramm von Dr. Konrad Adenauer an Staatspräsident Dr. Müller vom 6. Mai 1949 über die Annahme des Artikels über die Länderneugliederung in Südwestdeutschland durch den Parlamentarischen Rat; Grundgesetzentwurf: Vom Hauptausschuss in erster Lesung angenommene Fassung, Stand 10. Dezember 1948; Änderungswünsche der Militärgouverneure vom 2. März 1949 zum Grundgesetzentwurf; Erklärung der deutschen Bischöfe zum geplanten Grundgesetz; Zeitungsausschnitte, Stellungnahmen und öffentliche Diskussionen, u.a. des bayerischen Ministerpräsidenten Dr. Hans Ehard zu den Bonner Beratungen zum Grundgesetz; Entwurf für die Annahme des Grundgesetzes durch den Landtag; Empfehlungen der Londoner Sechs-Mächte-Konferenz; Alliierte Stellungnahmen zu den am 18. März 1949 übergebenen Formulierungen des Siebenerausschusses; Telegrafische Einladung durch Dr. Konrad Adenauer zu Annahme, Ausfertigung und Verkündigung des Grundgesetztes am 23. Mai 1949 im Plenarsaal des Parlamentarischen Rates; Abstimmung über die Annahme des Bonner Grundgesetzes durch den Landtag von Württemberg-Hohenzollern; Konferenz der Ministerpräsidenten mit den Militärgouverneuren und Vertretern des Parlamentarischen Rates am 12. Mai 1949 und Zustimmungsschreiben zum Grundgesetz; DS: "Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beschlossen vom Parlamentarischen Rat in Bonn am 8. Mai 1949" (Bonner Universitätsbuchdruckerei); Botschaft der Militärgouverneure an die Ministerpräsidenten vom 28. Mai 1949; Benennung der Mitglieder des Konsultativrats; Rundbrief des katholischen Männerwerks der Diözese Rottenburg, Juli 1949 zum Grundgesetz; Wortprotokoll der Sitzung der Militärgouverneure der drei westlichen Zonen mit den Ministerpräsidenten und Vertretern des Parlamentarischen Rates am 12. Mai 1949 in Frankfurt am Main
Staatskanzlei Württemberg-Hohenzollern
Archivale
Frankfurt am Main F
Rottenburg am Neckar TÜ; Diözese
Südweststaat
Grundgesetz
Parlamentarischer Rat
Verfassung
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
03.04.2025, 13:49 MESZ
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- Staatskanzlei Württemberg-Hohenzollern (Bestand)
- 2. Verhältnis und Beziehungen zu Gesamtdeutschland (Gliederung)
- 2.5. Bildung eines westdeutschen Staates (Gliederung)
- 2.5.1. Allgemeines (Gliederung)