Reichsfreiherr von Böcklin an den Amtmann (in Ettenheim): Er hat gestern erfahren, der Amtsbote habe den jungen Engelmann II, der zu den drei ledigen Burschen gehört, die der Adressat zu zweimal 24 Stunden bei Wasser und Brot im Turm verurteilt hat, nicht in den Turm sondern in die Wachtstube gesetzt. Als er sich, nachdem er die Strafe um die Hälfte ermäßigt hatte, davon überzeugen wollte, fand er aber niemanden vor, vielmehr wurde er vom Amtsboten Bachmann noch belogen. Inzwischen kam der junge Engelmann vom Nachtessen aus seines Vaters Haus, hatte also vom Amtsboten die Schlüssel erhalten. Daraufhin befahl der Absender, den Delinquenten sofort in den Turm zu führen, wo er jetzt seine Strafe absitzen müsse, ferner entließ er den Amtsboten, der sich schon vorher "Unterschleife und Ränke" geleistet hat. Der Adressat soll dies dem Protokoll hinzufügen, dem Vater Engelmann die Leviten lesen, den Polizeiinspektor mahnen, wachsamer zu sein, sowie den vakanten Botendienst wieder besetzen. Außerdem soll der junge Schießlin (Schwager des Engelmann) seine Strafe voll absitzen.