Streit um ein Legat des Wilhelm (von) Hattstein, der in seinem Testament von 1632 Johann Diethrich Holtmann zum Haupterben bestimmte, aber u. a. auch seiner Verwandten Margaretha von Redinghoven eine Pfandverschreibung des Herzogs von Jülich, Kleve und Berg über 1000 Goldgulden auf die Mühle von Orsoy (Kr. Moers) vermachte. Die Appellaten klagten vor der 1. Instanz auf Auszahlung des Legats von 1000 Goldgulden. Der Appellant glaubte sich lediglich zur Herausgabe der Pfandverschreibung, nicht jedoch der verschriebenen Bargelder verpflichtet. Die 1. Instanz verurteilte ihn am 21. Aug. 1634, das Legat herauszugeben oder es bis zu seiner tatsächlichen Abzahlung aus den übrigen Gütern des Erblassers zu verzinsen. Sowohl die 3. Instanz als auch das RKG bestätigten dieses Urteil am 23. Feb. 1635 bzw. am 10. Dez. 1640.
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Streit um ein Legat des Wilhelm (von) Hattstein, der in seinem Testament von 1632 Johann Diethrich Holtmann zum Haupterben bestimmte, aber u. a. auch seiner Verwandten Margaretha von Redinghoven eine Pfandverschreibung des Herzogs von Jülich, Kleve und Berg über 1000 Goldgulden auf die Mühle von Orsoy (Kr. Moers) vermachte. Die Appellaten klagten vor der 1. Instanz auf Auszahlung des Legats von 1000 Goldgulden. Der Appellant glaubte sich lediglich zur Herausgabe der Pfandverschreibung, nicht jedoch der verschriebenen Bargelder verpflichtet. Die 1. Instanz verurteilte ihn am 21. Aug. 1634, das Legat herauszugeben oder es bis zu seiner tatsächlichen Abzahlung aus den übrigen Gütern des Erblassers zu verzinsen. Sowohl die 3. Instanz als auch das RKG bestätigten dieses Urteil am 23. Feb. 1635 bzw. am 10. Dez. 1640.
AA 0627, 2678 - H 1550/5240
AA 0627 Reichskammergericht, Teil IV: H
Reichskammergericht, Teil IV: H >> 1. Buchstabe H
1636 - 1669 (1555 - 1667)
Enthaeltvermerke: Kläger: Johann Dietrich Holtmann (Holdtman), seit 1644 seine Witwe Anna Adelheit (von) Maschereil (Masareel), nun Gattin des Junkers Andreas von Dael (Daell, Dollen, Dahlen) zu Soest, und seine Schwestern Christina, Gattin des Dr. Johann Diethrich Müntz, Schultheißen von Duisburg, und Sibilla, Gattin des Henrich Schmidts (Schmitz) und später des Mauritz Bertram (von) Goldbach, zu Duisburg, (Bekl.) Beklagter: Johann von dem Brinck (Princk, von den Brincken), staatischer Kapitän, namens seiner Gattin Margarethe von Redinghoven (Redingckhoven) zu Duisburg, seit 1660 ihre Kinder Thomas Theodor, Anna Magdalena und Sibilla Gertrud von den Brincken, (Kl.) Prokuratoren (Kl.): Dr. Henrich Eylinck 1635 - Dr. Johann Leonhard Schommartz 1660 - Subst.: Dr. Johann Henrich Zinck - Lic. Bernhard Henningh 1660 - Subst.: Dr. Johann Nikolaus Hoen Prokuratoren (Bekl.): Dr. Johann Leonhard Gerhardi 1635 - Dr. Johann Ulrich Stieber 1644 - Subst.: Dr. Paul Gambs 1660 Prozeßart: Appellationis, nunc (1642) executorialium Instanzen: 1. Stadtgericht (Schultheiß und Schöffen) zu Duisburg 1633 - 1634 - 2. Ordentliches Gericht (Schultheiß, Bürgermeister und Schöffen) zu Duisburg 1634 - 3. Schöffenmeister und Schöffen des königlichen Stuhls und der Stadt Aachen 1635 - 4. RKG 1636 - 1669 (1555 - 1667) Beweismittel: Rentverschreibung des Herzogs Wilhelm von Kleve, Jülich und Berg über die Einkünfte aus der Mühle und dem Zoll von Orsoy für Albrecht von Redinghoven, Schultheiß zu Duisburg, und seine Gattin Margarethe von Till von 1567 (Q 30). Testament des Wilhelm von Hattstein (Hattenstein), wohnhaft zu Duisburg auf der Kuhstraße, von 1632 (114-125). Testament des Johann Dietrich Holtmann von 1640 (Q 14). Rentverschreibung des Herzogs Wilhelm von Kleve, Jülich und Berg auf den Zoll von Orsoy für die Eheleute Dr. Bernhard von Reidt und Anna Bars von 1555 (Q 38). Transfixbrief des Kurfürsten Friedrich Wilhelm von Brandenburg-Preußen von 1666 für Dr. Johann Dietrich Müntz und Mauritz Bertram Goldbach (Q 39). Auszug aus den Orsoyschen Zollrechnungen von 1555 - 1644 (Q 40). Edikt über die „Reduktion“ der alten Schilde, Goldgulden, Reichstaler und anderen Münzen von 1601 an alle Rentmeister des Herzogtums Kleve (Q 65). Auszug aus der Resolution der Landschaften und Städte des Herzogtums Kleve auf dem Landtag von 1601 betr. Geldpensionen (Q 66). Auszug aus dem Landtagsrezeß der klev.-märk. Landstände von 1661 (Q 69). RKG-Urteil vom 10. Dez. 1640 (Prot.). Beschreibung: 7,5 cm, 334 Bl., lose; Q 1 - 10, 12 - 69, 71 - 74, 4 Beilagen von 1642 und 1664, Q 11* und 70* fehlen.
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
28.04.2026, 08:19 MESZ