Streit um ein Legat des Wilhelm (von) Hattstein, der in seinem Testament von 1632 Johann Diethrich Holtmann zum Haupterben bestimmte, aber u. a. auch seiner Verwandten Margaretha von Redinghoven eine Pfandverschreibung des Herzogs von Jülich, Kleve und Berg über 1000 Goldgulden auf die Mühle von Orsoy (Kr. Moers) vermachte. Die Appellaten klagten vor der 1. Instanz auf Auszahlung des Legats von 1000 Goldgulden. Der Appellant glaubte sich lediglich zur Herausgabe der Pfandverschreibung, nicht jedoch der verschriebenen Bargelder verpflichtet. Die 1. Instanz verurteilte ihn am 21. Aug. 1634, das Legat herauszugeben oder es bis zu seiner tatsächlichen Abzahlung aus den übrigen Gütern des Erblassers zu verzinsen. Sowohl die 3. Instanz als auch das RKG bestätigten dieses Urteil am 23. Feb. 1635 bzw. am 10. Dez. 1640.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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