Auf unserer Webseite werden neben den technisch erforderlichen Cookies noch Cookies zur statistischen Auswertung gesetzt. Sie können die Website auch ohne diese Cookies nutzen. Durch Klicken auf „Ich stimme zu“ erklären Sie sich einverstanden, dass wir Cookies zu Analyse-Zwecken setzen. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen hier einsehen und ändern.
Verordnung: Am 1. April dieses Jahres soll für alle Behörden und Staatsbetriebe mit Ausnahme der Staatseisenbahn in Hessen eine Betriebskrankenkasse für alle dort beschäftigten Personen in Wirksamkeit treten
Anmelden
Um Merklisten nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.
Verordnung: Am 1. April dieses Jahres soll für alle Behörden und Staatsbetriebe mit Ausnahme der Staatseisenbahn in Hessen eine Betriebskrankenkasse für alle dort beschäftigten Personen in Wirksamkeit treten
E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> W Versorgungs- und Versicherungswesen >> W.3 Krankenversicherung
Darmstadt, 1900 Februar 7
Sachakte
Es gelten die Nutzungsbedingungen der Staatsarchive in Hessen.