Vergleich zwischen den Landgrafen-Brüdern Wilhelm IV. von Hessen-Kassel, Ludwig IV. von Hessen-Marburg, Philipp II. von Hessen-Rheinfels und Georg...
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121
B 1 Urkunden des Großherzoglich-Hessischen Hauses
Urkunden des Großherzoglich-Hessischen Hauses >> 1241 - 1600
Marburg 1569 April 27
Hessen-Marburg
Papier, mit den Unterschriften und aufgedrückten Siegeln der Landgrafen sowie den Unterschriften des R. Scheffer, des Dr. Johann Heinzenberger und des Dr. Friedrich Nordeck
Urkunde
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Vergleich zwischen den Landgrafen-Brüdern Wilhelm IV. von Hessen-Kassel, Ludwig IV. von Hessen-Marburg, Philipp II. von Hessen-Rheinfels und Georg I. von Hessen-Darmstadt in Ausführung der Übereinkunft Kassel 1569 Januar 2, wonach bis zu diesem Landtag die Kammerschulden unter sie aufgeteilt werden sollten. Die Zahlung der auf der Kammer lastenden Lehenmanngeld-Zahlungen übernehmen die Landgrafen Wilhelm und Ludwig. Die Aufteilung der Schulden, die von den Landgrafen Wilhelm, Ludwig und Georg übernommen werden, wird nach dem Wortlaut der Hauptverschreibung vorgenommen, wobei die Zinszahlungen auf den Ämtern bleiben, die sie bisher getragen haben. Ausstehende Restzahlungen erfolgen aus der Tranksteuer. Die 6.000 Goldgulden des Erzstifts Trier sollen im Kündigungsfall nach Anteil abgestattet werden, wobei Landgraf Wilhelm den Anteil Landgraf Philipps übernimmt. Landgraf Wilhelm löst auch die 3.000 Gulden, für die der Landgraf Philipp zugewiesene Zehnte zu Nastätten verpfändet ist, ab. Für die Einlösung des Amtes Umstadt, Rückzahlung des Baugeldes der von Hertingshausen für Stornfels, Bezahlung der Rittmeister und Hauptleute sowie gemeinsame Gesandtschaften soll die Tranksteuer verwendet und aus ihr auch ein gemeinsamer Fond gebildet werden
Vergleich (s. auch Nr. 121 vom selben Datum)
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
01.07.2025, 13:39 MESZ
Namensnennung 4.0 International