Landgraf Philipp I. von Hessen bekundet, dass in dem Heiratsvertrag zwischen seinem ältesten Sohn Landgraf Ludwig [IV.] und Herzogin Hedwig von Wü...
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Sonstige Behördensignaturen: 17
B 1 Urkunden des Großherzoglich-Hessischen Hauses
Urkunden des Großherzoglich-Hessischen Hauses >> 1241 - 1600
1563 Mai 11
Hessen
Pergament, mit den Unterschriften beider Landgrafen, des Kanzlers Reinhard Scheffer und des Vizekanzlers Alexander Pflüger, dem Kassationsvermerk mit Hinweis auf die Verbesserung um 2.000 Gulden von 1569 Juli 21 sowie zwei angehängten Siegeln, das Landgraf Philipps stark beschädigt
Urkunde
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Landgraf Philipp I. von Hessen bekundet, dass in dem Heiratsvertrag zwischen seinem ältesten Sohn Landgraf Ludwig [IV.] und Herzogin Hedwig von Württemberg verabredet ist, dass er anstelle seines Sohnes die Morgengabe von 6.000 Gulden zu fünfzehn Batzen oder sechzig Kreuzern Hauptgeld und 300 Gulden Jahr-Rente anweisen soll. Er weist daher die Summe und die Jahr-Rente auf ein Viertel des Anteils an Stadt und Amt Butzbach an
Vermerke (Urkunde): Siegler: Unterschrifts- und Siegelankündigung der Landgrafen Philipp I. und Ludwig
Vermerke (Urkunde): Siegler: Unterschrifts- und Siegelankündigung der Landgrafen Philipp I. und Ludwig
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
2025-07-01T13:39:56+0200
Namensnennung 4.0 International