Gesamtwürtt. Behörden: Rechnungen (Bestand)
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Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, D 60/1
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik) >> Behörden der Übergangszeit um 1803-um 1817 >> Gesamtwürttembergische Behörden und Gerichte 1806-1817 >> Behörden
1805/06-1817/18
Inhalt und Bewertung
Oberste Einnehmer für die hauptsächlichen Steuern des Herzogtums Württemberg waren die beiden Landschaftseinnehmer; sie verwalteten die Landschaftskasse. Über deren Einnahmen und Ausgaben führten sie die Landschaftseinnehmereirechnung, die jeweils durch eine vom Landesherrn ernannte Kommission gemeinsam mit Vertretern des engeren Ausschusses justifiziert wurde (Wintterlin, Behördenorganisation I S. 93 ff.).
Nach der Aufhebung der Landstände am 30. Dezember 1805 wurde den Landschaftseinnehmern als nunmehr Königlichen Steuereinnehmern die Verwaltung der Königlichen Steuerkasse übertragen (ebd. S. 266). Das Organisationsmanifest vom 18. März 1806 beließ die Verwaltung der Steuereinnahmen zwei Steuereinehmern (nun: Obersteuereinnehmer), die beim Finanzdepartement ressortierten und dem Direktor der Obersteuerdirektion unterstanden (Organisationsmanifest 1806 § 55 IV; vgl. Adreßbuch 1806, S. 112). Aufgrund der Organisation des Finanzdepartements vom 4. Juni 1807 wurde die Aufsicht über die Einkünfte aller übrigen Departements und Kassen dem Präsidenten des Generalstaatskassendepartements übertragen (Reg.-Bl. 1807 S. 172; vgl. Wintterlin, Behördenorganisation I S. 271); ihm unterstanden die Generalstaatskasse, die ehem. Königliche Steuerkasse. Verwalter der Generalsteuerkasse war nunmehr ein Obersteuereinnehmer, dem ein Buchhalter unterstand (Staatshandbuch 1807 und 1808 S. 162). Nach den bzw. dem obersten Beamten führte die Verwaltung der Generalsteuerkasse auch den Namen Obersteuereinnehmerei. Durch die Organisation des Departement des Innern und der Finanzen vom 1. Juli 1811 wurde das der Generalsteuerkasse übergeordnete Generalstaatskassendepartement in Section der Staatskassen umbenannt (Reg.-Bl. 1811 S. 338; vgl. Staatshandbuch 1812 S. 175).
Unter König Wilhelm I. beließ man es zuerst bei der Generalsteuerkasse; aufgrund der Streichung des Worts General- bei den oberen und Zentralbehörden wurde sie allerdings durch Bekanntmachung vom 23. Dez. 1816 in Obersteuerkasse umbenannt (Reg.-Bl. 1816 S. 402). Durch die Bekanntmachung über Abänderungen in den Verwaltungsgrundsätzen vom 18. Nov. 1817 erfolgte dann jedoch eine grundsätzliche Neuregelung: Alle Staatseinnahmen wurden in der Staatshauptkasse vereinigt. Ihre Leitung oblag einem Direktor, für die Einnahmen war ein Obereinnehmer, für die Ausgaben ein Hauptzahlmeister zuständig (Reg.-Bl. 1817 S. 541 Beil. V S. 25 f.). Im Wesentlichen wurde damit die Obersteuerkasse mit der Hauptstaatskasse (ehem. Generalstaatskasse) vereinigt. Von der ehem. Generalsteuerkasse wurde lediglich der Titel des obersten einnehmenden Beamten, Obereinnehmer, in die Staatshauptkassenverwaltung übernommen.
Die Rechnungen der Landschaftseinnehmerei als der Vorgängerbehörde der Obersteuereinnehmerei wurden nach dem Umzug des württembergischen Landtagsarchivs in die Kronprinzenstr. 4 in Stuttgart im Jahr 1913 kassiert (Übersicht über die Bestände des Hauptstaatsarchivs Stuttgart: Sonderbestände. Bearb. von Hans-Martin Maurer. Stuttgart 1980, S. 167). Erhalten blieben dagegen die Akten des Geheimen Rats über die Abhörung der Landschaftseinnehmereirechungen; sie bilden einen Teil des Bestands A 203, Geheimer Rat: Landstände, im Hauptstaatsarchiv Stuttgart. Hauptbücher und Unterrechungen der Staatshauptkasse als Nachfolgebehörde der General- bzw. Obersteuerkasse enthält der Bestand E 226/301 im Staatsarchiv Ludwigsburg. Der nachstehend verzeichnete Bestand wurde 1917 als Teilbestand der Neueren Rechnungen im Finanzarchiv Ludwigsburg summarisch aufgenommen (altes Rep. E 225/226). Bei der Verzeichnung der Rechnungsserien dieses Bestands wurde festgestellt, daß die Serie E 226/365, Obersteuereinnehmerei Stuttgart, aufgrund ihrer Laufzeit unter die Behörde der Übergangszeit 1803-1817 (D-Bestände) einzuordnen war. Sie wurde deshalb vom Bearbeiter Dr. Wolfgang Schmierer nicht in die Übersicht über die Ober- und Mittelbehörden 1806-1945 (E-Bestände) Stuttgart 1980 aufgenommen, verblieb aber vorerst unter der alten Bestandsbezeichnung am bisherigen Lagerort.
Anläßlich der Neubearbeitung der Gesamtübersicht der Bestände des Staatsarchivs Ludwigsburg (Kurzfassung) wurde bei den D-Beständen der Bestand D 60, Rechnungen der gesamtwürtt. Behörden 1806-1817, neu gebildet. In ihn wurde als erster der Teilbestand D 60/1, Rechnungen der Generalsteuerkasse (Obersteuereinnehmerei) in Stuttgart, eingereiht. Er wurde im März 1987 verzeichnet. Die Titelaufnahmen fertigte die Zeitangestellte Emma Edling, die Abschlussarbeiten besorgte der Unterzeichnete. Die wenigen erhaltenen Rechnungsbeilagen wurden bei den Bänden belassen.
Der Bestand umfasst 13 Bände.
Ludwigsburg, März 1987
Dr. Hofmann
Liste der Rechner:
1805 Apr. 23 - 1806 März 1:
Duttenhofer, Jakob Friedrich
Gess, Wolfgang Heinrich
1806 März 1 - 1806 Apr. 23:
Gess, Wolfgang Heinrich
1806 Apr. 23 - 1807 Apr. 23:
Gess, Wolfgang Heinrich
Römer, Maximillian Friedrich
1807 Apr. 23 - 1816 Sept. 12:
Gess, Wolfgang Heinrich
1816 Sept. 13 - 1816 Nov. 23:
Faber, (Johann Ludwig); Amtsverweser
1816 Nov. 25 - 1818 Jan. 29:
Hoffmann, Wilhelm Friedrich
1818 Jan. 30 - 1818 Juni 30:
Faber, (Johann Ludwig); Amtsverweser
Oberste Einnehmer für die hauptsächlichen Steuern des Herzogtums Württemberg waren die beiden Landschaftseinnehmer; sie verwalteten die Landschaftskasse. Über deren Einnahmen und Ausgaben führten sie die Landschaftseinnehmereirechnung, die jeweils durch eine vom Landesherrn ernannte Kommission gemeinsam mit Vertretern des engeren Ausschusses justifiziert wurde (Wintterlin, Behördenorganisation I S. 93 ff.).
Nach der Aufhebung der Landstände am 30. Dezember 1805 wurde den Landschaftseinnehmern als nunmehr Königlichen Steuereinnehmern die Verwaltung der Königlichen Steuerkasse übertragen (ebd. S. 266). Das Organisationsmanifest vom 18. März 1806 beließ die Verwaltung der Steuereinnahmen zwei Steuereinehmern (nun: Obersteuereinnehmer), die beim Finanzdepartement ressortierten und dem Direktor der Obersteuerdirektion unterstanden (Organisationsmanifest 1806 § 55 IV; vgl. Adreßbuch 1806, S. 112). Aufgrund der Organisation des Finanzdepartements vom 4. Juni 1807 wurde die Aufsicht über die Einkünfte aller übrigen Departements und Kassen dem Präsidenten des Generalstaatskassendepartements übertragen (Reg.-Bl. 1807 S. 172; vgl. Wintterlin, Behördenorganisation I S. 271); ihm unterstanden die Generalstaatskasse, die ehem. Königliche Steuerkasse. Verwalter der Generalsteuerkasse war nunmehr ein Obersteuereinnehmer, dem ein Buchhalter unterstand (Staatshandbuch 1807 und 1808 S. 162). Nach den bzw. dem obersten Beamten führte die Verwaltung der Generalsteuerkasse auch den Namen Obersteuereinnehmerei. Durch die Organisation des Departement des Innern und der Finanzen vom 1. Juli 1811 wurde das der Generalsteuerkasse übergeordnete Generalstaatskassendepartement in Section der Staatskassen umbenannt (Reg.-Bl. 1811 S. 338; vgl. Staatshandbuch 1812 S. 175).
Unter König Wilhelm I. beließ man es zuerst bei der Generalsteuerkasse; aufgrund der Streichung des Worts General- bei den oberen und Zentralbehörden wurde sie allerdings durch Bekanntmachung vom 23. Dez. 1816 in Obersteuerkasse umbenannt (Reg.-Bl. 1816 S. 402). Durch die Bekanntmachung über Abänderungen in den Verwaltungsgrundsätzen vom 18. Nov. 1817 erfolgte dann jedoch eine grundsätzliche Neuregelung: Alle Staatseinnahmen wurden in der Staatshauptkasse vereinigt. Ihre Leitung oblag einem Direktor, für die Einnahmen war ein Obereinnehmer, für die Ausgaben ein Hauptzahlmeister zuständig (Reg.-Bl. 1817 S. 541 Beil. V S. 25 f.). Im Wesentlichen wurde damit die Obersteuerkasse mit der Hauptstaatskasse (ehem. Generalstaatskasse) vereinigt. Von der ehem. Generalsteuerkasse wurde lediglich der Titel des obersten einnehmenden Beamten, Obereinnehmer, in die Staatshauptkassenverwaltung übernommen.
Die Rechnungen der Landschaftseinnehmerei als der Vorgängerbehörde der Obersteuereinnehmerei wurden nach dem Umzug des württembergischen Landtagsarchivs in die Kronprinzenstr. 4 in Stuttgart im Jahr 1913 kassiert (Übersicht über die Bestände des Hauptstaatsarchivs Stuttgart: Sonderbestände. Bearb. von Hans-Martin Maurer. Stuttgart 1980, S. 167). Erhalten blieben dagegen die Akten des Geheimen Rats über die Abhörung der Landschaftseinnehmereirechungen; sie bilden einen Teil des Bestands A 203, Geheimer Rat: Landstände, im Hauptstaatsarchiv Stuttgart. Hauptbücher und Unterrechungen der Staatshauptkasse als Nachfolgebehörde der General- bzw. Obersteuerkasse enthält der Bestand E 226/301 im Staatsarchiv Ludwigsburg. Der nachstehend verzeichnete Bestand wurde 1917 als Teilbestand der Neueren Rechnungen im Finanzarchiv Ludwigsburg summarisch aufgenommen (altes Rep. E 225/226). Bei der Verzeichnung der Rechnungsserien dieses Bestands wurde festgestellt, daß die Serie E 226/365, Obersteuereinnehmerei Stuttgart, aufgrund ihrer Laufzeit unter die Behörde der Übergangszeit 1803-1817 (D-Bestände) einzuordnen war. Sie wurde deshalb vom Bearbeiter Dr. Wolfgang Schmierer nicht in die Übersicht über die Ober- und Mittelbehörden 1806-1945 (E-Bestände) Stuttgart 1980 aufgenommen, verblieb aber vorerst unter der alten Bestandsbezeichnung am bisherigen Lagerort.
Anläßlich der Neubearbeitung der Gesamtübersicht der Bestände des Staatsarchivs Ludwigsburg (Kurzfassung) wurde bei den D-Beständen der Bestand D 60, Rechnungen der gesamtwürtt. Behörden 1806-1817, neu gebildet. In ihn wurde als erster der Teilbestand D 60/1, Rechnungen der Generalsteuerkasse (Obersteuereinnehmerei) in Stuttgart, eingereiht. Er wurde im März 1987 verzeichnet. Die Titelaufnahmen fertigte die Zeitangestellte Emma Edling, die Abschlussarbeiten besorgte der Unterzeichnete. Die wenigen erhaltenen Rechnungsbeilagen wurden bei den Bänden belassen.
Der Bestand umfasst 13 Bände.
Ludwigsburg, März 1987
Dr. Hofmann
Liste der Rechner:
1805 Apr. 23 - 1806 März 1:
Duttenhofer, Jakob Friedrich
Gess, Wolfgang Heinrich
1806 März 1 - 1806 Apr. 23:
Gess, Wolfgang Heinrich
1806 Apr. 23 - 1807 Apr. 23:
Gess, Wolfgang Heinrich
Römer, Maximillian Friedrich
1807 Apr. 23 - 1816 Sept. 12:
Gess, Wolfgang Heinrich
1816 Sept. 13 - 1816 Nov. 23:
Faber, (Johann Ludwig); Amtsverweser
1816 Nov. 25 - 1818 Jan. 29:
Hoffmann, Wilhelm Friedrich
1818 Jan. 30 - 1818 Juni 30:
Faber, (Johann Ludwig); Amtsverweser
13 Bände (1,1 lfd. m)
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
13.11.2025, 14:40 MEZ