Auf unserer Webseite werden neben den technisch erforderlichen Cookies noch Cookies zur statistischen Auswertung gesetzt. Sie können die Website auch ohne diese Cookies nutzen. Durch Klicken auf „Ich stimme zu“ erklären Sie sich einverstanden, dass wir Cookies zu Analyse-Zwecken setzen. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen hier einsehen und ändern.
Verordnung: Bei Neufestsetzung von Grenzen können leicht Fehler eintreten. Es ist deshalb notwendig, bei solchen Vorhaben Forstbediente mitzunehmen, die mit dem Verlauf der Grenzen vertraut sind
Anmelden
Um Merklisten nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.
Verordnung: Bei Neufestsetzung von Grenzen können leicht Fehler eintreten. Es ist deshalb notwendig, bei solchen Vorhaben Forstbediente mitzunehmen, die mit dem Verlauf der Grenzen vertraut sind
E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> C Verhältnis zum Reich und zu anderen Ländern >> C.3 Landeshoheitssachen und Grenzangelegenheiten
Gießen, 1771 Juli 13
Sachakte
nur Xerokopien
Es gelten die Nutzungsbedingungen der Staatsarchive in Hessen.