Vergleich zwischen Hans Christof Schenk von Stauffenberg zu Rißtissen und Altheim, Rat von Erzherzog Maximilian [III.] von Österreich und Pfleger der Herrschaften Ehingen, Schelklingen und Berg, und den Bürgermeistern und dem Rat der Reichsstadt Ulm anstelle des Baupflegamtes der Pfarrkirche Unser Lieben Frauen in Ulm wegen eines Nachbarschaftskonfliktes. Die Ursache war, dass Hans Christof Schenk von Stauffenberg als derzeitiger Besitzer des freiadligen Gutes Rißtissen die Tochter Anna des ulmischen Hintersassen Georg Maister mit der Halsgeige bestraft hatte, weil sie an Ostern 1615 in der Kirche an dem üblichen Ostergesang "Christ ist erstanden" mit einigen anderen Pfarrkindern nicht teilgenommen hatte. Von der Reichsstadt Ulm wurde diese Bestrafung als Übergriff auf ihe Obrigkeit verstanden. Nach beiderseitigem Austausch über die jeweiligen Rechte vereinbaren die beiden Herrschaften in eigener Person oder durch ihre abgeordneten Vertreter, dass strafbare oder bußbare Handlungen des derzeitigen oder künftigen ulmischen Hintersassen zu Rißtissen, ihrer Frauen, Kinder und Beschäftigten oder anderer Leute, die auf diesem Hofgut begangen werden, allein von dem Baupflegamt der Pfarrkirche Unser Lieben Frauen in Ulm oder vom Rat der Stadt Ulm bestraft werden. Außerhalb des Hofgutes erfolgt die Bestrafung durch die Herrschaft zu Rißtissen. Ansonsten bleibt es bei der Hochgerichtsbarkeit, den Gemeindegeboten und -verboten und allen anderen Rechten und Gerechtigkeiten beim alten Herkommen. Die geforderte Übergabe der Tochter Anna von Georg Maister und seinem Sohn Peter wegen einiger von ihm zusammen mit anderen verübten Unbescheidenheiten hat sich dadurch erledigt.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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