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Anweisung: In Zukunft sollen möglichst von allen Gemeinderäten die Fragebeantwortungen und Schätzungs-Urkunden zu den Hypotheken unterschrieben werden
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E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> I Justizangelegenheiten >> I.6 Zivil- und Erbrechtsangelegenheiten, Versteigerungen, Hypotheken
Langen, 1845 September 26
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