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KONRAD RAYTER und JOH. D. WEVER, Schöffen des Haupt- und Stadtgerichts KLEVE, bekunden den Verkauf eines Gartens auf dem Regenbogen daselbst seitens der Erben MOTZFELD und LAMERS einerseits und FRIEDRICH WILHELM MOTZFELD andererseits an CONRAD GISBERT v. d. RECKE, kleve-märkischen Justiz- und Hofgerichtsrat.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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