Franz Wilhelm, Bischof zu Osnabrück, Minden und Verden, Dompropst zu Regensburg, Propst zu Bonn, Graf zu Wartenberg und Herr zu Wald, bekundet: Er hat neben anderen jetzt zu Köln anwesenden Kurfürsten und Fürsten eine gewisse Summe zum allgemeinen Besten beitragen und, da er das dazu nötige Geld aus seinen Stiften wegen der feindlichen Invasion derselben nicht aufbringen kann, 6000 Reichstaler von der Äbtissin des adligen Klosters Duissern (Duisteren) gegen eine jährliche Pension von 300 Reichstalern, zahlbar an Johannis De collatio [29. August] aus dem Hof seiner Bonner Propstei zu Endenich, aufnehmen müssen. Dekan und Kapitel der Kollegiatkirche zu Bonn haben auf sein Begehren für die Hauptsumme und die Jahrrenten mit Genehmigung des Kurfürsten zu Köln gebürgt, bis er die päpstliche Genehmigung zu dieser Rentverschreibung erlangt. Sie haben der Äbtissin ihren Hof zu Leimersdorf (Limerstorff) in der Grafschaft Neuenahr (Newenar) laut Hauptverschreibung vom 29. August zu Unterpfand gesetzt. Er gelobt den Bürgen, den Konsens des Papstes binnen 6 Monaten einzuholen, ihnen zuzustellen und sie dann von der Bürgschaft zu befreien und sie auch wegen aller daraus erwachsenen Kosten und Schäden schadlos zu halten. Zur Sicherheit setzt er ihnen seinen Hof und Zehnten zu Endenich mit allen Zubehören zu Unterpfand, den sie gegebenenfalls eigenmächtig einnehmen und nutzen können, bis sie indemnisiert sind, außerdem die 15000 Reichstaler, die die Stände seines Stifts Minden ihm als Willkommenssteuer bewilligt, aber noch nicht bezahlt haben - er verpflichtet sich auch, dem Bonner Kapitel eine diesbezügliche Obligation des Domkapitels und der Stände seines Stifts Minden baldmöglichst zu liefern -, sowie sein gesamtes anderes Hab und Gut, das sie mit Zustimmung des Kurfürsten zu Köln als Metropolitan, der deswegen eine besondere Zusicherung erteilt, nutzen können. Er verzichtet auf alle Privilegien, wie sie in der Hauptpfandverschreibung angeführt sind. Er will auch dafür sorgen, dass die Belastung mit den 6000 Reichstalern binnen 3 oder 4 Jahren von der Propstei genommen wird. - Er kündigt seine Unterschrift und sein Sekretsiegel an. So geben zu Bonn 1634 den neundten monats Septembris.