Hintergrund des Streits ist die Frage, ob 40 Morgen Land im Fliesteder Feld an der sogenannten Wolfskuhlen (Kr. Bergheim) zur Pfarrei Büsdorf (Kr. Bergheim) zehntpflichtig sind. Der Appellant verneint dies, da Fliesteden eine freie Herrschaft und somit vom Zehnten exemt sei. Die Appellatin beansprucht den Zehnten, da Fliesteden keine eigenständige Pfarrei habe. Anlaß des Prozesses ist, daß Gottfried Sinstelen, Fronhalfmann zu Büsdorf, Feldfrüchte von 30 Morgen 1695 nach Büsdorf abführte und 1696 von Johann Werner von Grass vor dem Gericht zu Fliesteden wegen „Spoliation“ verklagt worden ist. Die Äbtissin von St. Ursula zog den Prozeß vor das kurkölnische Offizialatgericht, das am 24. Juli 1696 zu ihren Gunsten urteilte. Der Appellant erhebt die Einrede der Unzuständigkeit gegen das Offizialatgericht (vgl. dazu RKG 1934 (G 239/574)).
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Hintergrund des Streits ist die Frage, ob 40 Morgen Land im Fliesteder Feld an der sogenannten Wolfskuhlen (Kr. Bergheim) zur Pfarrei Büsdorf (Kr. Bergheim) zehntpflichtig sind. Der Appellant verneint dies, da Fliesteden eine freie Herrschaft und somit vom Zehnten exemt sei. Die Appellatin beansprucht den Zehnten, da Fliesteden keine eigenständige Pfarrei habe. Anlaß des Prozesses ist, daß Gottfried Sinstelen, Fronhalfmann zu Büsdorf, Feldfrüchte von 30 Morgen 1695 nach Büsdorf abführte und 1696 von Johann Werner von Grass vor dem Gericht zu Fliesteden wegen „Spoliation“ verklagt worden ist. Die Äbtissin von St. Ursula zog den Prozeß vor das kurkölnische Offizialatgericht, das am 24. Juli 1696 zu ihren Gunsten urteilte. Der Appellant erhebt die Einrede der Unzuständigkeit gegen das Offizialatgericht (vgl. dazu RKG 1934 (G 239/574)).
AA 0627, 1935 - G 240/575
AA 0627 Reichskammergericht, Teil III: E-G
Reichskammergericht, Teil III: E-G >> 3. Buchstabe G
1697 - 1698 (1669 - 1699)
Enthaeltvermerke: Kläger: Johann Werner von Grass zu Fliesteden (Kr. Bergheim), (Bekl.) Beklagter: Äbtissin von St. Ursula in Köln, (Kl.) Prokuratoren (Kl.): Dr. Johann Henrich Flender 1697 - Subst.: Dr. Pulian Prokuratoren (Bekl.): Lic. Johann Konrad Albrecht 1697 - Subst.: Lic. J. C. Jung Prozeßart: Appellationis Instanzen: 1. Offizial zu Köln (1696) - 2. RKG 1697 - 1698 (1669 - 1699) Beweismittel: Kautionsschein (Q 11). RKG- „Ulteriores compulsoriales“ vom 4. März 1698 (Q 29). Diplom Kaiser Leopolds I. für die Brüder Johann Peter und Johann Werner von Grass von 1669 (74f.). RKG-(Bei-)Urteile vom 7. Juli 1697 und 4. März 1698 (Prot.). Beschreibung: 2 cm, 77 Bl., lose; Q 1 - 11, 13 - 30, Q 12* fehlt, 7 Beilagen prod. 28. Juni 1698 und 13. März 1699.
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
28.04.2026, 08:09 MESZ