Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bekundet, auch für seinen Sohn Philipp und beider Erben, dass er seinem Heidelberger Apotheker Johannes Schöntal, dessen Ehefrau Katharina Erer (Ererin) und ihren Erben den Garten genannt Bremeneck am hinteren Burgweg zu Heidelberg um 250 Gulden verkauft hat. Den Garten hatte vormals Dieter Ramung (+) inne, der den Garten an den Aussteller versetzt hat. Zum Garten gehörig sind Grund und Boden, Mauern, Zäune usw. und insbesondere die Brunnengerechtigkeit des Brunnen am darüberliegenden Grundstück, von dem Leitungen durch den Garten geführt werden. Die Wasser- und Brunnenrechte des Kanzlers Bischof Matthias von Speyer an seinem Brunnen und diejenigen des Heidelberger Rates am Rats- und am Spitalbrunnen, die von alters her "in disem garten gefast geholet und dar uß furtter in dolen gelegt" sind, sollen von dem Verkauf unberührt sein. Weitere Bestimmungen betreffen die Bauarbeiten an den Leitungen und die Schlüsselgewalt für den Garten. Der Garten soll, mit Ausnahme der Bodenzinse von 15 Heller an das Spital zu Heidelberg und 7 Heller an den Kaplan, lediges und freieigenes Gut sein. Die frühere Verschreibung über den Garten, die Friedrich an seine Dienerin Klara Tott gegeben hatte, sollen die neuen Inhaber zur größeren Sicherheit innehaben.
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Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bekundet, auch für seinen Sohn Philipp und beider Erben, dass er seinem Heidelberger Apotheker Johannes Schöntal, dessen Ehefrau Katharina Erer (Ererin) und ihren Erben den Garten genannt Bremeneck am hinteren Burgweg zu Heidelberg um 250 Gulden verkauft hat. Den Garten hatte vormals Dieter Ramung (+) inne, der den Garten an den Aussteller versetzt hat. Zum Garten gehörig sind Grund und Boden, Mauern, Zäune usw. und insbesondere die Brunnengerechtigkeit des Brunnen am darüberliegenden Grundstück, von dem Leitungen durch den Garten geführt werden. Die Wasser- und Brunnenrechte des Kanzlers Bischof Matthias von Speyer an seinem Brunnen und diejenigen des Heidelberger Rates am Rats- und am Spitalbrunnen, die von alters her "in disem garten gefast geholet und dar uß furtter in dolen gelegt" sind, sollen von dem Verkauf unberührt sein. Weitere Bestimmungen betreffen die Bauarbeiten an den Leitungen und die Schlüsselgewalt für den Garten. Der Garten soll, mit Ausnahme der Bodenzinse von 15 Heller an das Spital zu Heidelberg und 7 Heller an den Kaplan, lediges und freieigenes Gut sein. Die frühere Verschreibung über den Garten, die Friedrich an seine Dienerin Klara Tott gegeben hatte, sollen die neuen Inhaber zur größeren Sicherheit innehaben.
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Nr. 812, 257
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Kopialbücher
Kopialbücher >> Weltliche Territorien und Herrschaften >> Kurpfalz >> Einzelne Pfalzgrafen und Kurfürsten >> Friedrich I. >> Perpetuum (Kurfürst Friedrichs I. von der Pfalz) >> Urkunden
1469 Dezember 27 (uff sant Johanns tag ewangelisten)
fol. 252r-253r
Urkunden
Ausstellungsort: Germersheim
Siegler: Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz
Siegler: Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz
Kopfregest: "Wie Johannes Schontal appotecker der garten Bremenneck zu kauff geben ist".
Erer, Katharina; m. Johann Schöntal, Apotheker zu Heidelberg, erw. 1469
Ramung, Dieter; 1466 tot
Schöntal, Johannes (Hans), d. J.; Apotheker zu Heidelberg, ux. Katharina Erer, erw. 1460, 1493, 1494 tot
Germersheim GER
Heidelberg HD; Bremeneck, Garten
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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