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Oswald Rehm (Rem) aus "Waldstetten", wegen erneuten Wildfrevels i Zwiefalter Forst vom Forstmeister Hans Schwaiger abermals gef., jedoch statt der verwirkten Strafe vom Forstmeister mit einer Geldstrafe von 10 fl und 1 "Fachgulden" belegt, zahlbar in Raten von 5 fl auf Martini (11. Nov.) und Georgii (23. April), gelobt eidlich, zeitlebens nicht mehr ohne obrigkeitliche Erlaubnis zu schießen, und schwört U. Er stellt zur Sicherheit zwei Bürgen,die bei Bruch dieser Verschreibung der Herrschaft mit 30 fl verfallen sein sollen. Bürgen: 1) Jörg Dietz 2) Bartlin Berner, beide von Ittenhausen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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