Kaspar Wöttinger, B. zu Waiblingen, wegen frevelhafter Reden gegen die Obrigkeit zu Waiblingen gef. und rechtskräftig verurteilt, einen Monat lang bei Wasser und Brot im Turm zu liegen und innerhalb der nächsten zwei Jahre keine offene Weinzeche zu besuchen, jedoch auf Fürbitten seiner Freundschaft wieder freigel., schwört U. und gelobt eidlich, die Urteilsartikel zu befolgen, auch Streitigkeiten mit württembergischen Untertanen nur rechtlich und vor den zuständigen einheimischen Gerichten ohne weitere Appellation auszutragen.